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Na dann: Mahlzeit.

© Kai-Uwe Heinrich

Arbeitsgericht: Brandenburger Pizza-Zusteller verdiente 1,59 Euro pro Stunde

Stundenlöhne von unter drei Euro für Pizza-Fahrer in Brandenburg hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am Dienstag einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte.

Stundenlöhne von unter drei Euro für Pizza-Fahrer in Brandenburg hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am Dienstag einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte. Der Betreiber des Pizza-Services muss demnach an das Jobcenter rund 11 000 Euro Aufstockungsleistungen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen (Az.: 2 Ca 428/13).

Der Pizza-Service beschäftigt Arbeitnehmer, die nach Gerichtsangaben bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden 100 bis 165 Euro brutto verdienen. Außerdem seien dort Vollzeitkräfte tätig, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 430 Euro brutto erhalten. Der Betreiber des Pizza-Service zahle ihnen also Stundenlöhne von 1,59 Euro, 1,65 Euro und 2,72 Euro. Für acht dieser Arbeitnehmer hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt.

Das Gericht stellte fest, dass diese Löhne um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen. Hätte der Arbeitgeber im ortsüblichen Rahmen gezahlt, hieß es, hätte das Jobcenter Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In Brandenburg sind nach Angaben des Arbeitsministeriums mehr als 64 000 Menschen trotz Arbeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte verdiene weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat für einen gesetzlichen Mindestlohn ein. (dpa)

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