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Brandenburg: Asyl: Schönbohm gegen alle

Der Streit um die Ausländerpolitik Brandenburgs nimmt an Schärfe zu: Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) bezeichnete am Freitag die Kritik von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) als "unangemessen und maßlos" und sprach von einer "Diffamierungskampagne" gegen Brandenburg. Zugleich warf er der Bundesregierung vor, mit der "alles überlagernden Rechtsradikalismus-Diskussion" das Asyl-Thema tabuisieren zu wollen.

Der Streit um die Ausländerpolitik Brandenburgs nimmt an Schärfe zu: Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) bezeichnete am Freitag die Kritik von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) als "unangemessen und maßlos" und sprach von einer "Diffamierungskampagne" gegen Brandenburg. Zugleich warf er der Bundesregierung vor, mit der "alles überlagernden Rechtsradikalismus-Diskussion" das Asyl-Thema tabuisieren zu wollen. Es sei ihr unangenehm, deshalb wolle sie es "aus der öffentlichen Diskussion heraushalten". Schönbohm fügte hinzu: "Die Debatte über den Rechtsradikalismus dient der Ablenkung."

Schönbohms Attacke ist auch deshalb politisch brisant, weil Ministerpräsident Manfred Stolpe im Streit mit Thierse inzwischen eingelenkt und dessen Kritik in der "Zeit" im Nachhinein als berechtigt bezeichnet hat - nachdem er zuvor Schönbohm in Schutz genommen hatte. Beobachter schlossen gestern nicht aus, dass der Ex-General auch aus Verärgerung über Stolpe "aus vollem Rohr geschossen" habe. Seine Äußerungen stießen beim Koalitionspartner auf scharfen Protest. Schönbohm sei offenbar nicht in der Realität angekommen, sagte SPD-Landeschef Matthias Platzeck dem Tagesspiegel. Angesichts von 93 Toten rechter Gewalt seit der Wende grenzten seine Äußerungen schon fast an Zynismus. Die Debatte über den Rechtsextremismus müsse gerade in Ostdeutschland intensiv geführt werden. Er sei froh, dass der Prozess endlich begonnen habe und auch Stolpe nach der Kritik an der Ausländerpolitik eingelenkt habe.

Ein neuer Konflikt brach zwischen Schönbohm und der Ausländerbeauftragten Almuth Berger auf, die die Kritik an den Ausländerbehörden unterstützte. Sie müssten insgesamt sensibler mit Ausländern umgehen und Ermessensspielräume gebührend berücksichtigen. Vom Handeln der Behörden, so Berger, gingen wichtige Signale in das Land aus. Schönbohm wies Bergers Kritik zurück und stellte sich "ganz entschieden" vor die 19 Ausländerbehörden des Landes. Wegen der Kritik der Ausländerbeauftragten werde er den zuständigen Sozialminister Alwin Ziel (SPD) um Aufklärung bitten.

Schönbohm hatte kurzfristig zur Pressekonferenz in die Staatskanzlei eingeladen, um Vorwürfe von Thierse zu konkreten Fällen des Umgangs mit Asylbewerbern richtigzustellen. Dessen Satz, er schäme sich für Brandenburg, richte sich gegen die Menschen in diesem Land. Die große Mehrheit verurteile die rassistischen Übergriffe. Brandenburg sei "nicht der Hort von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt". Schönbohm warf Thierse vor, versucht zu haben, im laufenden Verfahren auf Entscheidungen einzuwirken. Das sei eine "schwerwiegende Angelegenheit", die weder das Vertrauen der Bürger in die Verfassungsorgane noch in das rechtsstaatliche Handeln der Behörden stärke.

Zur Kritik von führenden Kirchenvertretern an einzelnen Asylfällen in Brandenburg sagte Schönbohm, "Kirchenasyl" habe das Gesetz nicht zu korrigieren. Der Rechtsstaat sei nicht unmenschlich, nur weil seine Gesetze und Vorschriften angewandt würden. Schönbohm warf auch den Medien vor, in den drei strittigen Asylfällen nicht korrekt zu berichten: So werde immer wieder behauptet, dass der Imbiss eines Ägypters nach einem Anschlag niederbrannte und dieser mangels Existenzgrundlage das Land verlassen musste. Tatsächlich sei das Gewerbe anderthalb Jahre vor dem Brand abgemeldet worden. Es gebe keinen Anhaltspunkt für einen ausländerfeindlichen Hintergrund des Brandes, dafür habe man Kenntnis von 11 Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen wegen Bedrohung, Nötigung, Vortäuschen von Straftaten, Betrug, Verleumdung.

Im Falle des traumatisierten Algeriers, der Opfer einer Hetzjagd in Guben wurde, stellte Schönbohm fest, dass er sein Bleiberecht vorerst nicht verliere. "Bis zum Erfolg der Behandlung wird er nicht ausreisen müssen." Allerdings habe das Oberverwaltungsgericht klargestellt, dass die Behandlung einer Traumatisierung kein dauerndes Bleiberecht nach sich ziehe. "Wer anderes will, muss das Gesetz ändern." Zum Fall der vietnamesischen Familie, der "Kirchenasyl" gewährt wurde, sagte Schönbohm: Er verkenne nicht die besondere Dramatik durch die Schwangerschaft der Mutter (siehe nebenstehenden Artikel). Weil die Schwangerschaft risikobehaftet sei, habe er schon vor Wochen die gerichtlich verfügte Ausreise der Familienmitglieder bis vier Wochen nach der Niederkunft ausgesetzt. Dennoch lägen für eine Asylgewährung im Sinne des Grundgesetzes keine Gründe vor.

Michael Mara

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