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Brandenburg: Aufenthaltsverlängerung: Bleiberecht für kranke Bürgerkriegsflüchtlinge

Nach einem Erlass des Innenministeriums können sich erkrankte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina unter bestimmten Bedingungen für weitere zwei Jahre im Land aufhalten. Berücksichtigt würden dabei ärztlich nachgewiesene Traumatisierungen, teilte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mit.

Nach einem Erlass des Innenministeriums können sich erkrankte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina unter bestimmten Bedingungen für weitere zwei Jahre im Land aufhalten. Berücksichtigt würden dabei ärztlich nachgewiesene Traumatisierungen, teilte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mit. In Brandenburg seien gegenwärtig 16 Flüchtlingsfamilien mit insgesamt 24 Angehörigen als traumatisiert erfasst.

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