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Ausländerrecht: Brandenburg setzt Bleiberechtsbeschluss um

Das Land Brandenburg hat den von der Innenministerkonferenz gefassten Bleiberechtsbeschluss für langjährig geduldete Ausländer offiziell in Kraft gesetzt.

Potsdam - Ein Erlass an die Ausländerbehörden solle dafür sorgen, dass möglichst viele geduldete und integrationswillige Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Damit erhielten vor allem Familien mit hier aufgewachsenen Kindern "eine klare Perspektive für einen Verbleib".

Die kommunalen Ausländerbehörden werden in dem Erlass angehalten, die Betroffenen zu informieren und bei der Antragstellung für ein dauerhaftes Bleiberecht zu beraten. In Brandenburg lebten zur Jahresmitte den Angaben zufolgte rund 4000 ausreisepflichtige Ausländer. Derzeit sei noch nicht bekannt, wie viele die Voraussetzungen für das neue Bleiberecht erfüllen.

Eine Reihe von Voraussetzungen

Gemäß den Innenminister-Beschlüssen sehe der Erlass ein Bleiberecht für Ausländer vor, die am Stichtag 17. November wenigstens acht Jahre in Deutschland lebten. Bei Familien mit minderjährigen Kindern reichten sechs Jahre. Voraussetzung sei jedoch, dass die Betroffenen Deutsch können, eine eigene Wohnung haben und nicht straffällig geworden sind. Zudem müssen sie bis spätestens 30. September 2007 einen dauerhaften Arbeitsplatz vorweisen.

Um die Jobsuche zu erleichtern, können die Ausländerbehörden laut Ministerium die Aufenthaltsbeschränkungen befristet aussetzen, um Bewerbungsgespräche außerhalb Brandenburgs oder in einem anderen Landkreis zu ermöglichen. Zudem müssten die Arbeitsagenturen in diesen Fällen nicht mehr vorrangig prüfen, ob ein Deutscher für einen freien Arbeitsplatz zur Verfügung steht. (tso/ddp)

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