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Brandenburg: „Axtmörder“ muss für neuneinhalb Jahre in Haft

Neuruppin Im so genannten Axtmordprozess muss der 19-jährige Angeklagte für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Neuruppin verurteilte Thomas M.

Neuruppin Im so genannten Axtmordprozess muss der 19-jährige Angeklagte für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Neuruppin verurteilte Thomas M. am Donnerstag nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags an seinem Vater und Mordes an seiner Mutter. Er hatte gestanden, am 18. April erst seinen 63-jährigen Vater und dann seine im Bett liegende 42-jährige Mutter im elterlichen Wohnhaus in Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) mit mehreren Axtschlägen getötet zu haben. Anlass war ein Streit um seine heute 16-jährige Ex-Freundin gewesen. Der Angeklagte wird zunächst in eine Entziehungsanstalt eingewiesen, um seine Drogenprobleme in den Griff zu bekommen. Die Verteidigung kündigte Revision gegen die Entscheidung an.

Die Vorsitzende Richterin Ria Becher folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und begründete die Strafhöhe unter anderem mit der besonderen Brutalität der Tat. M. hatte seinen Vater mit mindestens sechs Schlägen mit der scharfen Axtseite, seine Mutter mit sieben Hieben mit der stumpfen und zwei mit der scharfen Seite getötet. Als mildernde Umstände führte die Richterin das Geständnis und die verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit an.

Thomas M. hatte an jenem Tag Drogen und Alkohol konsumiert, am Vortag hatten er und seine Freundin sich getrennt.

Ein Psychiater attestierte dem Angeklagten eine „schwere seelische Abartigkeit“. Sein Sozialverhalten sei gestört, insbesondere unter Drogeneinfluss. Zur Begründung für die Anwendung des Jugendstrafrechtes nannte Becher die deutliche Reifeverzögerung des 19-Jährigen.

Die Verteidigung hatte sieben Jahre Haft beantragt. Sie sah es im Fall der Tötung der Mutter nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte deren Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt hätte: „Er wusste nicht was er tat, nachdem er seinen Vater erschlagen hatte.“ ddp

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