zum Hauptinhalt

Brandenburg: Banges Warten auf die Post

Viele Bewohner von Teltow-Seehof erfahren erst in Wochen, ob die Angst um ihr Haus endlich vorbei ist

Teltow - Nach dem Vergleich um jüdisches Alteigentum im Teltower Ortsteil Seehof werden viele Hausbesitzer erst in den nächsten Wochen erfahren, was die Einigung für sie persönlich bedeutet: wenn sie Post vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen erhalten. Dann erst erfahren sie, was die Einigung sie kosten wird – und können sich ausrechnen, ob sie sich das leisten können.

Wie berichtet hatten der Bund und die Erbengemeinschaft Sabersky in der vergangenen Woche einen Vergleich vor dem Potsdamer Landgericht erzielt. Vorangegangen war ein 15 Jahre dauernder Rechtsstreit um rund 550 Grundstücke auf dem ehemaligen Gut Seehof, dass die Brüder Max und Albert Sabersky 1872 erworben hatten. In den 30er Jahren musste die Familie ihren Besitz unter dem Druck der Nazis verkaufen.

Mit der Einigung ist die Ungewissheit für die Bewohner von etwa der Hälfte der Grundstücke nun beendet. Sie oder ihre Vorfahren waren bereits zu DDR-Zeiten nach Seehof gezogen und gelten dem Gericht als „redliche Erwerber“. Für sie übernimmt der Bund die Entschädigung der Sabersky-Erben.

Die übrigen Bewohner werden ihr Grundstück von den Sabersky-Erben rückerwerben müssen, um es zu behalten. Nur in elf von rund 260 Fällen wird das zu besonders günstigen Bedingungen möglich sein. Wenn der Boden schon vor Ende des Zweiten Weltkriegs gekauft wurde und die Nachfahren der Käufer noch dort leben, sollen 35 Prozent des Bodenrichtwertes fällig sein.

Die große Mehrheit aber wird mehr zahlen müssen – von 70 bis 80 Prozent des Richtwertes ist bei Vertretern der Erbengemeinschaft die Rede. „Wir kehren langsam zu normalen Marktverhältnissen zurück“, heißt es. Bei einem angesetzten Wert von 150 Euro pro Quadratmeter wären für ein 400-Quadratmeter-Grundstück um die 45000 Euro zu zahlen. In Einzelfällen könnte wohl auch das so genannte Sachenrechtsbereinigungsgesetz zum Tragen kommen, das bestimmte Eigentumsfragen aus DDR-Zeiten regelt. In dem Fall läge die Richtgröße bei 50 Prozent des Bodenrichtwertes.

Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt betont dennoch den Wert des Vergleichs. „Das Wichtigste für die Leute ist doch die Rechtssicherheit“, sagt er. Er rechnet auch nicht damit, dass viele damit überfordert sein könnten, die fällige Summe aufzubringen: Der Vergleich führe ja dazu, dass die Betroffenen bei Banken wieder kreditwürdig seien. Solange die Kaufsumme sich unter dem Nennwert eines Grundstücks bewege, würden Banken auch einen Kredit bewilligen.

Wie lange die Klärung jedes Einzelfalls dauern wird, ist im Moment noch unklar. Alle werden einzeln abgearbeitet. Die Pressestelle des Bundesamtes hält sich daher mit Informationen zurück: „Das sollen die Leute nicht aus der Zeitung erfahren.“ Jeder könne sich aber an die Behörde wenden, um Informationen zu bekommen.

Inzwischen ist die Liste mit der Rechtslage für alle rund 550 betroffenen Grundstücke auch in der Teltower Stadtverwaltung eingetroffen. Ab nächster Woche werde man sie durcharbeiten, sagt Bürgermeister Schmidt, um Anfragen von Betroffenen beantworten zu können. Bis dahin ist der Stadtkämmerer noch im Urlaub.

Zur Startseite