zum Hauptinhalt

Brandenburg: Bauernmarkt: Zwangsgeld im Marktstreit angedroht

Der Dauer-Konflikt um den von Schließung bedrohten Bauernmarkt in Güterfelde geht in eine neue Runde. Der Markt war am Dienstag wieder geöffnet worden, nachdem das Verwaltungsgericht Potsdam am Vortag einem Antrag der Händler auf Rechtsschutz gegen die so genannte Zwangsversiegelung der Einrichtungen durch die Behörden stattgegeben hatte.

Der Dauer-Konflikt um den von Schließung bedrohten Bauernmarkt in Güterfelde geht in eine neue Runde. Der Markt war am Dienstag wieder geöffnet worden, nachdem das Verwaltungsgericht Potsdam am Vortag einem Antrag der Händler auf Rechtsschutz gegen die so genannte Zwangsversiegelung der Einrichtungen durch die Behörden stattgegeben hatte. Nach Ansicht des Bauministeriums muss der Markt trotzdem geschlossen bleiben. Aufgeschoben hätten die Richter nur den so genannten Sofortvollzug, also die Versiegelung, sagte Ministeriumssprecher Lothar Wiegand. Die eigentliche Schließung des Marktes sei nicht außer Kraft und gelte offiziell schon seit Anfang vergangenen Jahres. Allerdings laufe dazu noch die Revision des Marktbetreibers beim brandenburgischen Oberverwaltungsgericht. Sie richtet sich gegen die Rücknahme einer Baugenehmigung für das Marktgelände. Diese war vom Landkreis nach der Erfüllung von Auflagen erteilt, aber vom Ministerium rückgängig gemacht worden. Bis zur gerichtlichen Entscheidung oder aber einer eventuellen Abweisung der Klage dürfe der Markt nicht öffnen, betonte Wiegand. Anderenfalls drohten Zwangsgelder, die der Landkreis zu verhängen habe.

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam bot an, eine Vermittlerrolle zu übernehmen. "Voraussetzung wäre natürlich, dass beide Seiten damit einverstanden sind", sagte IHK- Sprecher Kenneth Frisse. "Die Kammer sieht durchaus Möglichkeiten, dass der Bauernmarkt trotz aller Planungsprobleme weiter betrieben werden kann. Es ist immer einfacher, sich außergerichtlich zu einigen." Die Pressesprecherin der Güterfelder Bauernmarkt GmbH, Thekla Furch, sagte, das Gericht habe bescheinigt, dass von der Nutzung des Marktes keine Gefahr ausgeht. Laut Furch hoffen die Händler, dass man sie in Ruhe lässt, bis der Erschließungsplan vorliegt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false