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Brandenburg: Bei Ausgang Mord

Zwei Ärzte ließen den „Oma-Mörder“ aus der Psychiatrie. Jetzt stehen sie wegen Mitschuld an seinen Verbrechen selbst vor Gericht

Von Sandra Dassler

Der Mörder hat offenbar immer einen guten Eindruck gemacht: an den Haustüren auf seine späteren Opfer ebenso wie in den psychiatrischen Sitzungen auf seine behandelnden Therapeuten.

Raymond Sch., der schon in der DDR mehrfach wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt wurde, stellte vor vier Jahren einen neuen „Rekord“ in der Berliner Kriminalgeschichte auf. Innerhalb von neun Monaten beging der damals 36-Jährige mindestens 15 schwere Straftaten an alten alleinstehenden Frauen. Weil zwei seiner Opfer die Misshandlungen nicht überlebten, ging Raymond Sch. als „Oma-Mörder“ durch die Boulevardpresse und schließlich lebenslang ins Gefängnis. Im März 2000 verurteilte ihn das Kriminalgericht Moabit wegen zweifachen Mordes, schweren Raubes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.

Jedesmal erschlich Sch. das Vertrauen der alten Frauen, weil er ihnen die Taschen trug, sie freundlich nach einem Bleistift fragte und vorgab, dem Nachbarn eine Nachricht in den Briefkasten stecken zu wollen. Kaum hatten ihn die Opfer in die Wohnung eingelassen, trat, schlug und würgte er sie. Er wollte Geld und eine Art „sexuellen Kick“. Eine 96-jährige Frau wurde von ihm vergewaltigt, auch andere ältere Menschen berichteten von sexuellen Misshandlungen.

Wieso auch Therapeuten diesem Raymond Sch. vertrauten, soll nun vor dem Potsdamer Landgericht geklärt werden. Angeklagt sind zwei Ärzte der Psychiatrischen Landesklinik in Brandenburg (Havel). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor, weil sie Raymond Sch. im Oktober 1998 unbeaufsichtigten Ausgang genehmigten. Der Straftäter befand sich damals in der geschlossenen Psychiatrie, da eine Einweisung in den Maßregelvollzug aus rechtlichen Gründen nicht möglich war. Warum die Ärzte dem Ausgang zustimmten, obwohl Sch. schon viermal aus der Landesklinik geflohen und dabei stets neue Straftaten begangen hatte, ist vielen Prozessbeobachtern ein Rätsel. Unklar ist auch, ob der Ausgang nur für innerhalb oder – wie in der Anklageschrift behauptet – auch für außerhalb des Klinikgeländes genehmigt worden war.

Zum Prozessauftakt haben sich die beiden angeklagten Ärzte nicht geäußert. Es wird allerdings erwartet, dass sie sich an den kommenden Prozesstagen zu den Beschuldigungen einlassen. Das brandenburgische Gesundheitsministerium hatte, so ein Sprecher, zunächst arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen die beiden Mediziner geprüft, eine Entscheidung aber im Hinblick auf den Prozess zurückgestellt. Anzeige gegen die Ärzte hatte der Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) erstattet, der in der Vergangenheit immer wieder Fehlentscheidungen von Ärzten beklagte, die zu Verbrechen führten. Der brandenburgische BdK-Vorsitzende Wolfgang Bauch sagte dem Tagesspiegel: „Viele Straftäter können sich sehr gut verstellen – vor Gericht genauso wie in der Psychiatrie. Deshalb haben wir dem brandenburgischen Justiz- und Sozialministerium angeboten, bei umstrittenen Entscheidungen über Ausgang oder Hafturlaub auch jene Kriminalisten zu Rate zu ziehen, die den Täter überführten beziehungsweise unmittelbar nach der Tat mit ihm zu tun hatten. Bislang haben wir aber noch keine Antwort auf unser Angebot erhalten.“

Der Prozess in Potsdam gilt als Pilotprojekt. Werden die Ärzte für schuldig befunden, könnte das weitreichende Folgen haben. So hatte der BdK auch im Fall des Triebtäters Frank Schmökel Anzeige gegen die Mediziner erstattet. Schmökel war während eines begleiteten Freigangs aus einem Maßregelvollzug geflohen und hatte auf seiner spektakulären Flucht drei Menschen verletzt und einen getötet. Die Ermittlungen gegen die verantwortlichen Therapeuten Schmökels wurden jedoch inzwischen von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Prozess gegen die beiden Ärzte wird am kommenden Montag vor dem Landgericht in Potsdam fortgesetzt.

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