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Brandenburg: Betreiber müssen Sicherheit im alten Atomkraftwerk Rheinsberg verbessern

POTSDAM .Das Brandenburger Umweltministerium hat Konsequenzen aus dem Störfall im Kernkraftwerk Rheinsberg gezogen, bei dem radioaktives Wasser versehentlich in eine Druckluftleitung gelangt war.

POTSDAM .Das Brandenburger Umweltministerium hat Konsequenzen aus dem Störfall im Kernkraftwerk Rheinsberg gezogen, bei dem radioaktives Wasser versehentlich in eine Druckluftleitung gelangt war.Als zuständige Aufsichtsbehörde untersagte es am Freitag die weitere Nutzung der kontaminierten Rohrleitung.Außerdem wurden die Energiewerke Nord als Betreiber der Anlage verpflichtet, schnellstmöglich "eine technische Lösung vorzulegen, die eine Wiederholung des Vorfalls ausschließt".Umweltminister Eberhard Henne (SPD) sagte: "Wir nehmen den Vorfall sehr ernst.So etwas darf einfach nicht passieren."

Zuvor hatten die Betreiber des Kernkraftwerkes, die Energiewerke Nord, im Potsdamer Umweltministerium einen vorläufigen Bericht über die Umstände des Störfalls gegeben.Danach geht er auf einen Bedienungsfehler zurück.Während der Reinigung eines Verdampferbehälters von radioaktiven Rückständen sei Preßluft in den Behälter eingeleitet worden.Durch Verwirbelung habe man den mehrstündigen Prozeß beschleunigen wollen.Da Preßluft länger als zulässig in den Behälter eingeleitet wurde, sei es zu einem Druckausgleich zwischen Behälter und Preßluftrohrleitung gekommen.500 Liter der kontaminierten Flüssigkeit gelangten in das Rohrleitungssytem.Der Behälter ist Bestandteil einer Anlage, mit der radioaktives Wasser gereinigt wird.

Vor diesem Hintergrund verpflichtete das Umweltministerium die Energiewerke außerdem zur zusätzlichen Belehrung und Schulung des Personals.Es müsse sichergestellt werden, daß bestehende Vorschriften auch exakt eingehalten würden, sagte Umweltminister Henne.Der Vorfall mache deutlich, daß menschliches Versagen bei moderner Technik immer noch ein großes Gefahrenpotential bedeute.Auch deshalb müsse eine technische Lösung gefunden werden, die größere Sicherheit biete.Das Ministerium hat dafür eine maximale Frist von vier Wochen gesetzt.Bis zum kommenden Mittwoch erwartet es einen ausführlichen Bericht der Kraftwerksbetreiber.

Insgesamt wurden bei dem Vorfall - nach Auskunft des Umweltministeriums handelt es sich um den ersten dieser Art seit der Schließung des Kernkraftwerkes 1990 - etwa 100 Meter Rohrleitungen im Keller des Maschinenhauses kontaminiert.Die Beschäftigten sollen dabei keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt worden sein.Nach dem Zwischenbericht des Kernkraftwerkes sind an der Rohrleitung radioaktive Werte zwischen 0,07 und (an einer Stelle) 3,2 Mikrosievert/h gemessen worden.Der zulässige Grenzwert für den betrieblichen Überwachungsbereich beträgt allerdings 2,5 Mikrosievert/h.Er wird den Betreibern zufolge auch an der höchstbelasteten Stelle "bereits in geringer Entfernung von einigen Zentimetern" unterschritten.

Der Abbruch des Kernkraftwerkes Rheinsberg wird nach Angaben von Henne trotz des Zwischenfalls wie geplant fortgesetzt.Der Störfall stehe in keinem Zusammenhang damit.Wie berichtet, soll der Abbruch bis zum Jahr 2009 abgeschlossen sein.Auch der Abtransport der vier Castor-Behälter mit radioaktivem Abfall soll wie geplant im Winter 1999/2000 erfolgen.

MICHAEL MARA

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