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Betrugs-Prozess: Ex-Bürgermeister kommt mit Geldstrafe davon

Der ehemalige Bürgermeister von Eberswalde, Reinhard Schulz, ist heute am Landgericht Frankfurt (Oder) wegen Bestechlichkeit zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 5000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung zahlen.

Das Gericht habe bei dem Urteil die "hohe Strafempfindlichkeit" des Angeklagten berücksichtigt, da sich die Verfahren gegen ihn bereits seit 2003 hingezogen hätten. Strafverschärfend sei dagegen gewertet worden, dass Schulz als Bürgermeister in einer besonderen Verantwortung gestanden habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Schulz ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro verlangt. Schulz hat den Angaben zufolge eine Ablösesumme, die ein Investor für nicht gebaute Parkplätze an die Stadt hätte zahlen müssen, "rechtswidrig herabgesetzt und dafür einen Bestechlichkeitslohn von 15.000 Euro erhalten". Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe von sechs bis acht Monaten plädiert.

Der Bundesgerichtshof hatte zuvor einem Revisionsantrag von Schulz stattgegeben und ein Urteil des Potsdamer Landgerichts teilweise aufgehoben. Die Potsdamer Richter hatten den Ex-Bürgermeister im Januar 2006 wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Nach dem Potsdamer Prozess wurde Schulz vom Landrat des Kreises Barnim, Bodo Ihrke (SPD), des Amtes enthoben. Im Juli 2006 wurde er bei einem Bürgerentscheid abgewählt. (mit ddp)

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