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Biesenthal: Wende im Prozess um zweifache Kindstötung

Die Mutter der toten Zwillinge von Biesenthal muss sich möglicherweise nur wegen einer der beiden ihr vorgeworfenen Kindstötungen juristisch verantworten. Der Vorsitzende Richter schlägt Teileinstellung wegen eventueller Schuldunfähigkeit vor.

Frankfurt (Oder) - Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) regte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs am Montag an, das Verfahren im Fall der Tötung des zweiten Kindes vorläufig einzustellen. Bei diesem Fall sei eine Schuldunfähigkeit der Angeklagten nicht auszuschließen. Eine solche Einstellung ist möglich, wenn die Verurteilung wegen der im anderen Fall zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.

Die Anklage wirft der 22-jährigen Studentin zweifache Kindstötung vor. Sie soll in der Nacht zum 25. März einen Jungen direkt nach der Geburt in der elterlichen Wohnung erstickt und einen weiteren Jungen noch im Mutterleib durch Schläge umgebracht haben. Der psychiatrische Gutachter Matthias Lammel sagte am Montag, dass zumindest bei der zweiten Tat eine „qualitative Bewusstseinsstörung“ und damit ein Verlust der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne. Zur Begründung führte er den nach der Geburt des ersten Kindes weiter andauernden Geburtsvorgang und den durch die Querlage des zweiten Jungen bedingten lebensbedrohlichen Zustand der Mutter an. Sie sei nicht bewusstlos gewesen, habe aber die Orientierung verloren und die Situation nicht mehr wahrgenommen. Für die Geburt des ersten Kindes konnte der Sachverständige dagegen nicht sagen, ob hier eine Bewusstseinsstörung auszuschließen sei.

Lammel sagte, die aus sozial abgesicherten Verhältnissen stammende Studentin sei sehr behütet aufgewachsen, habe daher zu wenig gelernt, mit Problemsituationen klarzukommen. So habe sie auch Anzeichen einer möglichen Schwangerschaft „abgewehrt“ und beispielsweise in Bauchschmerzen uminterpretiert. Bei solchen Frauen setze die Geburt ein, ohne dass sie sich darum Gedanken gemacht hätten. Es sei daher möglich, dass sie durch die Niederkunft überfordert war. Ein Motiv für die Tat habe ihm die Angeklagte nicht geliefert. Sie könne auch nicht rational erklären, warum sie sich nicht um Verhütung gekümmert hatte.

Der Vater der Kinder sagte als Zeuge aus, er habe von einer Schwangerschaft nichts mitbekommen. Er sei davon ausgegangen, dass die Angeklagte die Pille nehme, äußerte der 24-jährige Student aus Greifswald. Beide hatten nach seinen Angaben ein Jahr lang eine nicht auf Dauer angelegte sexuelle Beziehung geführt, die die Angeklagte zu Silvester 2008/09 beendet habe.

Der Prozess wird am heutigen Dienstag fortgesetzt. Voraussichtlich am Mittwoch sollen Plädoyers und Urteil folgen.Jörg Schreiber/ddp

Jörg Schreiber, ddp

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