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Boden-Affäre: Platzeck: Keine bewussten Rechtsbrüche

Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck entschuldigt sich für Boden-Affäre. Er betont, die Regierung habe zwar nicht sorgsam genug gearbeitet, aber nicht absichtlich die Gesetze verletzt.

Potsdam - Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sieht in der Enteignungs-Affäre keine bewussten Gesetzesbrüche von Landesbehörden. Er will sich zugleich für die vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügte Inbesitznahme von zehntausend Bodenreform-Immobilien durch das Land Brandenburg entschuldigen. Das geht aus der dem Tagesspiegel vorliegenden Regierungserklärung hervor, mit der sich Platzeck nach knapp drei Wochen am Mittwoch im Landtag erstmals zur Enteignungs-Affäre äußern will.

„Die Landesregierung bedauert zutiefst, dass sich das Land in einer Vielzahl von Fällen fehlerhaft verhalten hat und sich das Missfallen vieler Bürgerinnen und Bürger zugezogen hat“, heißt es in dem vertraulichen Entwurf. Es sei „Schaden verursacht“ worden, es gehe auch um „das Ansehen des Landes.“ Gleichzeitig will Platzeck auf die eingeleiteten Konsequenzen verweisen, um zügig „den Rechtsfrieden herzustellen“ und vor „Hysterie“ zu warnen. Die Regierung müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, „nicht sorgsam genug Erben ausfindig gemacht zu haben.“

Allerdings sind Änderungen nicht ganz ausgeschlossen, da die Regierungserklärung im SPD/CDU-Kabinett abgestimmt wird. In manchen Passagen sehen Kritiker „gewisse Tendenzen zur Regierungsverklärung“. Im Landtag will sich Platzeck gegen den Vorwurf bewusster Gesetzesbrüche verwahren, wonach das Land sich vor Ablauf der Frist am 2. Oktober 2000 in den Besitz von 10 000 Grundstücken bringen wollte. Es sei auch darum gegangen, „dass dem Land nach Gesetz zustehendes Vermögen nicht verloren geht“. Bis zum Urteil des BGH „konnte das Land von einer anderen Rechtslage ausgehen“, so Platzeck. „Der Vorwurf, das Land habe sehenden Auges an Recht und Gesetz vorbei gehandelt, ist nicht hinnehmbar.“ Das allerdings wird von der Potsdamer Staatsanwaltschaft noch untersucht, die förmliche Untreue-Ermittlungen prüft. Die Platzeck-Erklärung stützt sich auf ein Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichtes, das den konkreten Einzelfall vor dem Bundesgerichtshof entschieden hatte. Nach Ansicht des OLG sei das Land wirksam zum Vertreter des Eigentümers der Grundstücke bestellt worden. Das trifft zwar zu, was im Rede-Entwurf jedoch nicht erwähnt wird: Auch das OLG hatte die Enteignung durch das Land für rechtswidrig erklärt, weil die nötige Genehmigung eines Vormundschaftsgerichtes nicht eingeholt worden war.

Ebenfalls mit keinem Wort geht die Regierungserklärung darauf ein, dass es damals Bedenken von Kommunen gab, dass sich mit Teltow-Fläming sogar ein ganzer Landkreis geweigert hatte, sich an der Enteignungspraxis des Landes zu beteiligen. Um so ausführlicher will Platzeck den schwierigen Umgang mit der Bodenreform nach 1990 erläutern, was auch eine „komplizierte Rechtsmaterie“ sei. Nötig sei nunmehr „ein Handeln, dass sich auf die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes und des Rechtsfriedens konzentriert und sich nicht durch Empörungen ablenken lässt.“

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