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Bodenreformaffäre: Bundesregierung soll eingreifen

Die Bodenreformaffäre beschäftigt jetzt auch den Bundestag. Die Grünen fordern, die Enteignungen rückgängig zu machen. Bei der CDU spricht man sogar von einem „Imageschaden für ganz Deutschland“.

Die Affäre um die unrechtmäßig enteigneten Neubauern in Brandenburg hat gestern auch den Bundestag beschäftigt. Die Fraktion der Grünen forderte vor dem Agrarausschuss „das Engagement des Bundes ein, um Rechtsfrieden zu schaffen“, so die agrarpolitische Sprecherin Cornelia Behm. Dazu müsse man auch darüber nachdenken, alle Enteignungen von Neubauern rückgängig zu machen – und nicht nur die illegale Landnahme in Brandenburg.

Behm kündigte nach der Sitzung an, den brandenburgischen Finanzminister Rainer Speer in einem Brief um Aufklärung über die Affäre zu bitten. Dabei geht es der Abgeordneten vor allem darum, solche Fälle zu klären, in denen das Land Druck auf Erben ausgeübt haben soll, auf Grundstücke zu verzichten. Dabei soll Potsdam die Bedingungen, die das Bundesgesetz für die Berechtigung der Erben auf ihre Grundstücke festlegt, schärfer ausgelegt haben, als es zulässig war.

Der Bundestagsabgeordnete der FDP, Edmund Geisen, sagte: „Die Regierung in Potsdam muss sich für ihr unrechtmäßiges Verhalten offen und klar entschuldigen.“ Dies sei bisher noch nicht erfolgt. Erstaunlich sei auch, dass eine derart unrechtmäßige Praxis über so viele Jahre unter Duldung des Finanzministeriums in dem Land möglich gewesen sei.

Peter Jahr, Berichterstatter Agrarpolitik der CDU-Fraktion im Bundestag, sagte: „Die politische Bewertung dieses Falles ist eindeutig: Die Enteignungen waren Amtsanmaßung.“ Die vom BGH „unsittlich“ genannte Landnahme sei ein „Imageschaden für ganz Deutschland“. So habe man nicht mit dem Eigentum der Menschen umgehen dürfen.

Die Grünen-Politikerin Behm erläuterte ihre Forderung, die Enteignungen in den neuen Ländern insgesamt rückgängig zu machen, so: „Man kann niemandem mehr erklären, warum der eine sein Eigentum behalten konnte und der andere nicht.“ Die gesetzliche Grundlage für die Abwicklung der Bodenreform war im Jahr 1992 von der damaligen CDU/FDP-Regierung gelegt worden. Diese sah vor, dass die Bundesländer die Grundstücke von Neubauererben bis Oktober 2000 zurückfordern können, wenn die Erben nicht zu DDR-Zeiten in der Landwirtschaft tätig waren. Wer jedoch nicht rechtzeitig darüber informiert wurde oder – wie in Brandenburg – mit „sittenwidrigen“ Tricks enteignet wurde, konnte nach Ablauf dieser Frist die Flächen behalten – auch wenn er den formalen Kriterien nicht genügte.

„Es kann die Bundesregierung außerdem nicht gleichgültig lassen, dass das Land Brandenburg dieses Recht dann laut Bundesgerichtshof in sittenwidriger und eines Rechtsstaates nicht würdiger Art und Weise angewandt hat“, erklärte Behm. Der Bund müsse deshalb Potsdam gegenüber „deutliche Worte finden, damit es nunmehr zu einem rechtskonformen Umgang des Landes Brandenburg mit dem Recht kommt“.

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