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Brandenburg: "Bombodrom": Ordnungshaft für Scharping beantragt

Die gegen den geplanten Bombenabwurfplatz bei Wittstock klagenden Gemeinden haben die Zwangsvollstreckung gegen die Bundeswehr eingeleitet, weil der Truppenübungsplatz bisher nicht geräumt wurde. Rechtsanwalt Reiner Geulen teilte gestern in Berlin mit, dass am Mittwoch beim Potsdamer Verwaltungsgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 000 Mark gegen die Bundeswehr und mindestens einen Tag Ordnungshaft gegen den zuständigen Kommandanten des "Bombodroms", Oberstleutnant Engel, sowie gegen Verteidigungsminister Scharping beantragt worden ist, sollte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter missachtet werden.

Die gegen den geplanten Bombenabwurfplatz bei Wittstock klagenden Gemeinden haben die Zwangsvollstreckung gegen die Bundeswehr eingeleitet, weil der Truppenübungsplatz bisher nicht geräumt wurde. Rechtsanwalt Reiner Geulen teilte gestern in Berlin mit, dass am Mittwoch beim Potsdamer Verwaltungsgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 000 Mark gegen die Bundeswehr und mindestens einen Tag Ordnungshaft gegen den zuständigen Kommandanten des "Bombodroms", Oberstleutnant Engel, sowie gegen Verteidigungsminister Scharping beantragt worden ist, sollte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter missachtet werden. Nach Angaben des Anwalts ist es das erste Mal, dass gegen einen Minister Ordnungshaft beantragt wurde. Wie berichtet, hatte die Bundeswehr im Dezember 2000 in dritter und letzter Instanz den Prozess um die militärische Nutzung des 140 Quadratkilometer großen Platzes in der Wittstocker Heide verloren.

Die Bundeswehr hat gegen diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes keine Rechtsmittel mehr - und deshalb ist Geulen so empört darüber, dass die Truppe weiter mauert. "Es kann nicht sein, dass ein Bundesminister die Entscheidung eines obersten Gerichtes missachtet", sagte Geulen. Er erwartet die Entscheidung über die Zwangsvollstreckung schon innerhalb der nächsten vier Wochen. "Die haben noch nie einen großen Prozess verloren", erklärt sich Geulen das abwartende Verhalten der Bundeswehr. Möglicherweise wird die Bundeswehr den Übungsplatz aber auch in die Liste der zu schließenden Standorte aufnehmen. Mit der Veröffentlichung der Liste wird in den nächsten Tagen gerechnet - dieser Abschied aus Wittstock wäre für Scharping eine elegante Lösung. Denn die beiden klagenden Gemeinden Schweinrich und Rossow wollen kurzfristig ihre Grundstücke, vor allem Straßen und Ackerland, wieder haben.

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