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Brandenburg: Entlassener Sexualstraftäter wieder in Gewahrsam

Die Polizei in Brandenburg/Havel hat einen vor einer Woche nach elf Jahren aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter wieder in Gewahrsam genommen. Der 42-Jährige wird weiterhin als Gefahr für die Gesellschaft angesehen.

Brandenburg/Havel - Nach einer vorläufigen Gefahrenprognose bestehe die "konkrete Gefahr", dass der Mann erneut Straftaten begehe und der Rechtsfrieden nachhaltig beeinträchtigt werde, so das Polizeipräsidium Potsdam. Ein Richter des Amtsgerichts Brandenburg/Havel entschied, dass der 42-Jährige vorerst bis Dienstag in Gewahrsam bleiben soll.

Der Mann war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die Haftzeit lief Ende Januar aus. Auf Grund einer Gesetzeslücke ist in seinem Fall trotz einer Gefahrenprognose keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung möglich. Der Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat sich deshalb bereits an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gewandt.

Bekannte Gesetzeslücke

Nach Angaben von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) kennt das Bundesjustizministerium die Lücke seit langem. Es sei nicht hinnehmbar, dass diese Lücke noch nicht geschlossen wurde und Kinderschänder deshalb unter bestimmten Bedingungen frei gelassen werden müssten. Das Verhalten des SPD-geführten Bundesjustizministeriums sei umso unverständlicher, als bereits 2006 der Bundesrat mit einer eigenen Initiative die Gesetzeslücke schließen wollte.

Schönbohm fügte hinzu, die Brandenburger Polizei werde alles ihr Mögliche tun, um die Bevölkerung vor dem Kinderschänder zu schützen. (tso/ddp)

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