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Brandenburg: Brandenburg erlaubt Rauchen in Eckkneipen

Potsdam - Das Gesundheitsministerium plant, das Rauchen in kleineren Gaststätten unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Das geht aus Eckpunkten zur Neuregelung des Nichtraucherschutzes hervor, die Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) am Dienstag in Potsdam vorstellte.

Potsdam - Das Gesundheitsministerium plant, das Rauchen in kleineren Gaststätten unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Das geht aus Eckpunkten zur Neuregelung des Nichtraucherschutzes hervor, die Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) am Dienstag in Potsdam vorstellte. Danach soll das Rauchen in Lokalen unter 75 Quadratmeter erlaubt sein, wenn kein abgetrennter Nebenraum zur Verfügung steht, keine Speisen gereicht werden und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Zudem müsse das Lokal deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Diskotheken dürfen das Rauchen nur in Nebenräumen zulassen, in denen keine Tanzfläche vorhanden ist. Außerdem dürfen nur Erwachsene eingelassen werden.

Das Gesundheitsministerium reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli, das die Gesetze zum Rauchverbot in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt hat. Weil das Brandenburger Nichtraucherschutzgesetz vergleichbare Vorschriften enthalte, müsse auch dieses an die Vorgaben des Gerichts angepasst werden, sagte die Ministerin. Brandenburg strebe dabei möglichst deckungsgleiche Regelungen mit Berlin und anderen Bundesländern an. In wenigen Wochen solle der Gesetzentwurf vorliegen. Die jetzt vorgestellten Eckpunkte entsprechen weitgehend den Übergangsregelungen, die seit dem Urteil des Verfassungsgerichts in Brandenburg gelten. ddp

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