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Briest: Straße verkauft: Jetzt streiten die Juristen

Ein Dolmetscher aus Berlin hatte Mitte August bei einer Zwangsversteigerung eine 500 Meter lange Straße in Briest samt Kanalisation und Laternen für 1000 Euro erworben. In dem Streit haben nun die Juristen das Wort.

Im Streit um die von einem Privatmann gekaufte Straße in Briest bei Brandenburg (Havel) haben nun die Juristen das Wort. Am heutigen Dienstag soll es ein erstes Treffen zwischen dem Käufer Wassim Saab (71), Vertretern des Amtes Beetzsee, zu dem der Ort gehört, und deren Rechtsanwälten geben.

Der Dolmetscher aus Berlin hatte Mitte August bei einer Zwangsversteigerung die 500 Meter lange Straße „Am Mühlenberg“ samt Kanalisation und Laternen für 1000 Euro erworben. Zwei Mitarbeiter des Bauamtes Beetzsee sollten bei der Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht Potsdam die Straße für einen Euro kaufen, für eine höhere Summe fehlte ihnen das Mandat – mit einem Mitbieter hatten sie nicht gerechnet. Seither sind die Anwohner der Straße in Aufregung, sie fürchten, für Straßen und Abwasserleitungen bezahlen zu müssen.

„Es gibt keinen Grund für Angst vor irgendwelchen Belastungen“, sagte Saab nun. Er will die Straße an die Gemeinde verkaufen, diese jedoch will sich erst einmal die Forderungen des Dolmetschers anhören. „Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Straße zu kaufen. Das heißt aber nicht, dass wir das nicht wollen“, sagte Amtsdirektorin Simone Hein. Es handle sich um eine öffentlich gewidmete Straße, auch die Kanalisation befinde sich im Eigentum des örtlichen Abwasserverbandes.

Was der Anwalt des Käufers bestreitet: „Wir müssen jetzt erst einmal den Sachverhalt klären“, sagte Anwalt Olaf Wolffgang. Es handle sich um einen juristisch komplizierten Fall. Die Gemeinde habe die Straße nämlich nicht öffentlich gewidmet. Zwar sei die Übertragung der 500 Meter Asphalt vom Investor an die Stadt vertraglich geregelt, aber nicht vollzogen worden, dazu sei ein förmlicher Verwaltungsakt nötig. Auch der Abwasserverband hat laut Anwalt die Übernahme der Kanalisation abgelehnt. „Dann hätte der Verband das Problem, dass er die Leitung nicht nutzen darf, er müsste sie abkaufen.“ (axf)

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