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Brandenburg: Bunkermord: Angeklagte geben Tatbeteiligung zu

Im Prozess um den so genannten Bunkermord von Brandenburg/Havel haben die Angeklagten eine Tatbeteiligung eingeräumt, sich jedoch gegenseitig schwer belastet. Einer der zwei Hauptangeklagten, ein 18-Jähriger, gab zum Prozessauftakt am Montag vor dem Potsdamer Landgericht zu, in die Ermordung einer 26-jährigen Frau im vergangenen Sommer verwickelt gewesen zu sein.

Im Prozess um den so genannten Bunkermord von Brandenburg/Havel haben die Angeklagten eine Tatbeteiligung eingeräumt, sich jedoch gegenseitig schwer belastet. Einer der zwei Hauptangeklagten, ein 18-Jähriger, gab zum Prozessauftakt am Montag vor dem Potsdamer Landgericht zu, in die Ermordung einer 26-jährigen Frau im vergangenen Sommer verwickelt gewesen zu sein. Zu dem ihm ebenfalls zur Last gelegten Mord an der kleinen Julia - der Tochter der Frau - gab er dagegen zu Protokoll, er habe dem mitangeklagten 27-Jährigen gesagt, dieser solle mit dem Kind machen, was er wolle. Dann habe der 27-Jährige Julia getötet und die Leiche in den Müll geworfen.

Die beiden Männer sind wegen der Ermordung der Frau und ihrer 3-jährigen Tochter angeklagt. Außerdem wird ihnen versuchter Totschlag am Halbbruder der Frau vorgeworfen. Ein 29-jähriger Mitangeklagter muss sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte er während der Ermordung der Frau in einem Bunker bei Brandenburg/Havel "Schmiere" gestanden und keine Hilfe geholt. Dies räumte der Mann in seiner Vernehmung ein.

Der 18-Jährige gab zu, zunächst Anfang Juni 2000 mit dem 27-Jährigen den Halbbruder der später getöteten Frau zwei Mal in einen Wald gelockt und malträtiert zu haben. Motiv sei gewesen, dass der Mann im Bekanntenkreis über eine Verhaftung des 18-Jährigen geredet habe. Bei der zweiten Attacke hätten sie ihr bewusstloses Opfer in einen Bach geworfen. Der Mann überlebte jedoch. Die zwei Angeklagten beschuldigten sich gegenseitig, die treibende Kraft gewesen zu sein.

Aus Angst, dass die Halbschwester des Mannes wegen der Übergriffe Anzeige erstattet, lockten alle drei Angeklagten - so die Aussage des 18-Jährigen - die Frau einige Tage später zu dem Bunker. Zunächst attackierten sie die 26-Jährige mit Schlägen. Über Messerstiche, die der Frau zugefügt wurden, gab es völlig gegensätzliche Aussagen. Der 18-Jährige meinte, einer der beiden anderen habe zugestochen, der 27-Jährige wies dem Jüngeren die Schuld zu, und der 29-Jährige gab an, zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr im Bunker gewesen zu sein.

Prozessbeobachter waren entsetzt über die Gefühlskälte, mit der vor allem der 18-Jährige die Vorfälle schilderte. Der Tod der Frau habe ihn weder mit Trauer noch mit Schmerz erfüllt. Der Anwalt des Jugendlichen, Matthias Schöneburg, geht nach eigener Aussage von einer schweren Persönlichkeitsstörung seines Mandanten aus.

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