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Brandenburg: „Dafür müsste ich ja die Todesstrafe kriegen“

Mann soll Stieftöchter jahrelang missbraucht haben

Frankfurt (Oder) - Lautstark vertritt der Angeklagte Sch. seine Unschuld. „Ich habe das nie getan, nie“, ruft er den Richtern des Landgerichts Frankfurt entgegen, in Richtumg der jungen Frau im Zeugenstand schimpft er, dass sie sich „Lügen ausgedacht“ habe. Die 21-Jährige ist die Stieftochter des 48-jährigen Hilfsgärtners und eines seiner beiden mutmaßlichen Opfer; auch ihre 25-jährige Schwester sagt gegen ihn aus.

Der Mann soll die Mädchen der Anklage zufolge nicht nur regelmäßig sexuell misshandelt haben – der Staatsanwalt spricht von allsonnabendlichen „Orgien im Badezimmer“ – sondern auch mit einem heißen Bügeleisen verbrannt sowie mit einer Eisenstange, Fleischklopfern und anderen Gegenständen verprügelt haben. Außerdem habe er sie gezwungen, Alkohol und Lebensmittel bis zum Erbrechen zu sich zu nehmen, hieß es. Die beiden Mädchen waren zum mutmaßlichen Tatzeitraum von 1997 bis 1999 elf und sieben Jahre alt. Einem der Opfer wurde bei den Taten die Kniescheibe zersplittert, das zweite wurde magersüchtig und nahm 40 Kilogramm ab.

Mitte 1999 waren die Geschwister deshalb von zu Hause ausgerissen und hatten kurzzeitig Zuflucht in einem Kinderheim gesucht, weil sie auch von ihrer Mutter nie unterstützt worden waren.

„Ich müsste ja die Todesstrafe für das kriegen, was Sie hier sagen“, ruft der Angeklagte mit gepresster Stimme zum Staatsanwalt, der insgesamt 119 Taten zur Anklage gebracht hat. Er vermutet ein Komplott, weil ihn die Stieftöchter wegsperren lassen wollten. „Ich hasse die Mädchen“, erklärt er. Immer wieder verweist Sch. auf seine eigene schwere Kindheit in zwölf unterschiedlichen Heimen. Später dann, als Erwachsener, verbrachte er mehrere Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung. Sein Anwalt Wilhelm Pilz sieht darin eine mögliche eingeschränkte Schuldfähigkeit begründet.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich allein auf die Angaben der Opfer, weitere Zeugen gibt es nicht. Ein psychologischer Gutachter hat die beiden Mädchen als glaubwürdig eingeschätzt.

Für die Verhandlung sind zunächst drei Tage angesetzt; das Urteil ist für den 13. Februar geplant.

Olaf S, ermeyer

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