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Dahlwitz-Hoppegarten: Ein Angeklagter, vier Verteidiger, viele Fragen

Prozessbeginn um den Doppelmord in Dahlwitz-Hoppegarten: Der Fall offenbart viele Absonderlichkeiten. Die Staatsanwaltschaft will weitere Haftbefehle.

Von Sandra Dassler

„Ist es richtig, dass Sie sich umbenannt haben?“, fragt der Richter. Josef Steve A., der früher Ibrahim A. hieß, nickt. Einer seiner vier vor dem Frankfurter Landgericht erschienenen Anwälte erklärt: „Er ist doch jetzt schwedischer Staatsbürger.“

Die Umbenennung von Ibrahim in Josef ist nur eine von vielen Absonderlichkeiten im gestern vor dem Frankfurter Landgericht eröffneten Prozess um den Doppelmord von Dahlwitz-Hoppegarten. Angeklagt sind drei Palästinenser, die am 6. Dezember 2000 den 45-jährigen Autohändler Gazi Al-A. sowie dessen 36-jährige Ehefrau mit Schüssen aus nächster Entfernung getötet und mehrere hunderttausend Mark erbeutet haben sollen. Auf der Anklagebank Platz genommen hat gestern nur der 66-jährige Josef Steve A.. Sein Sohn Bassam A. (39) sowie sein Schwiegersohn Abed N. (41) – die Mitangeklagten im Mordprozess – waren nicht erschienen. Konnten sie auch nicht, denn beide sitzen nach Verbüßung einer mehrjährigen Gefängnisstrafe wegen eines in Schweden begangenen Verbrechens dort in Abschiebehaft.

Der Vorsitzende Richter erklärte gestern, dass sich die schwedischen Behörden unter gewissen Bedingungen bereit erklären könnten, die beiden Palästinenser vor dem 14. April freizulassen. Deshalb unterbrach er den Prozess bis zu diesem Termin.

Doch ob Bassam A. und Abed N. nach ihrer Freilassung tatsächlich zum Prozess nach Deutschland reisen, ist fraglich. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Monaten Haftbefehl gegen sie beantragt. Das Landgericht lehnte diesen jedoch ab, weil es keinen dringenden Tatverdacht sah. Mit der gleichen Begründung hatte es zunächst auch abgelehnt, den Prozess überhaupt zu eröffnen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sah das anders: Der Prozess musste stattfinden. Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen der nicht erlassenen Haftbefehle gegen die Angeklagten hat das Oberlandesgericht allerdings bis heute nicht entschieden. Eine Sprecherin erklärte das gestern mit der „Komplexität des Falls“.

Wie der Tagesspiegel erfuhr, sind die schwedischen Behörden durchaus daran interessiert, die beiden Palästinenser loszuwerden. Gegen beide soll auch im Libanon ein Verfahren laufen, doch eine Abschiebung dorthin wäre nach schwedischem Recht nicht möglich, wenn ihnen dort die Todesstrafe droht. Um sie nach Deutschland zu überstellen, verlangen die Schweden aber eine Aufenthaltserlaubnis von den deutschen Behörden. Ob entsprechende Schritte in die Wege geleitet wurden, war gestern weder vom brandenburgischen Innenministerium noch vom Justizministerium zu erfahren.

Weil es sich bei einem der Angeklagten laut Medienberichten um ein ehemaliges Mitglied der palästinensischen Terrorgruppe Abu Nidal handelt und das Opfer früher zur Leibgarde von Palästinenserchef Jassir Arafat gehört haben soll, waren die Sicherheitsvorkehrungen im Landgericht Frankfurt höher als sonst. Die vier Brüder des erschossenen Autohändlers Al-A. treten als Nebenkläger auf. Hauptbelastungszeuge gegen Josef Steve A. sowie dessen Sohn und Schwiegersohn ist Nidal A., ein Neffe des 66-Jährigen. Er soll voraussichtlich Ende April im Prozess aussagen.

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