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Brandenburg: „Das Land darf nicht nur an eigenen Profit denken“ Peer Giesecke ist Landrat von Teltow-Fläming

Sein Kreis beteiligte sich nicht an den Enteignungen

Teltow-Fläming hat sich an der jetzt vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügten Enteignungspraxis des Landes als einziger Kreis nicht beteiligt. Was empfinden Sie nach dem Urteil?

Ich bin erleichtert. Wir haben uns die Entscheidung damals nicht leicht gemacht, einen eigenen Weg zu gehen.

Was gab den Ausschlag?

Wir hatten Bedenken. Ein gesetzlicher Vertreter hat die Pflicht, die Interessen des Eigentümers zu vertreten, ob der bekannt ist oder nicht. Da darf man nicht in erster Linie versuchen, Profit im eigenen Interesse herauszuschlagen, wie es das Land getan hat.

War man in Teltow-Fläming klüger?

Ich will nicht schulmeistern. Aber unser Amt für offene Vermögensfragen hat damals insgesamt exzellente, rechtssichere Arbeit geleistet. Das war eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Investitionspolitik im Landkreis. Es gab damals 40 000 Rückgabeansprüche, große Rechtsunsicherheiten. Wir konnten uns auch bei Bodenreformflächen auf das Amt verlassen.

Sie haben die Bodenreformflächen unbekannter Erben durch eine Service-Firma treuhänderisch verwalten lassen. Waren Sie bei der Erbensuche erfolgreicher als das Land?

Das ist eindeutig der Fall. Unsere Mitarbeiter sind in die Dörfer gefahren, haben recherchiert.

Teltow-Fläming, Spitzenreiter in diversen Rankings, gilt als Vorzeigelandkreis im Osten. Sie persönlich haben dem damaligen Schröder-Bundeskabinett über ihre Politik berichtet. Sehen Sie eine Parallele zum Vorgehen des Kreises beim Umgang mit Bodenreformflächen?

Es gibt einen Zusammenhang: Es geht immer um solides, korrektes Verwaltungshandeln, das sich nicht von den Bürgern, von den Investoren entfernt.

Das Land setzte sich über Bedenken der Kommunen hinweg. Ein Einzelfall?

Die Zusammenarbeit der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist generell verbesserungswürdig. Zu oft werden, auch in Gesetzgebungsverfahren, die Einwände der Kommunen vom Tisch gewischt. Dabei gibt es, wie sich jetzt auch beim BGH-Urteil zeigte, in den Gemeinden, Städten und Kreisen eine geballte Kompetenz. Das Land könnte sich manche Pleite ersparen.

Gilt das womöglich auch für das von der SPD/CDU-Regierung bislang abgelehnte Sozialticket im Nahverkehr?

In der Sache ist die Einführung eines Sozialtickets im Land Brandenburg längst überfällig. Das sage ich auch als Aufsichtsratsvizechef im Verkehrsverbund: Wir haben Tarife im Nahverkehr, die für sozial Schwache nicht mehr bezahlbar sind. Dagegen muss man etwas tun.

Welche Lehren sollte das Land aus der Bodenreform-Affäre ziehen?

Besser werden.

Die Fragen stellte Thorsten Metzner.

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