zum Hauptinhalt

Brandenburg: Denkmalschutzgesetz: Entlastung der Grundstücksbesitzer geplant

Mit einer Neufassung des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes will die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode 2004 Grundstückseigentümer entlasten. Dabei soll das bislang geltende Verursacherprinzip abgemildert werden, wonach der Eigentümer die Kosten von Ausgrabungen zu tragen hat.

Mit einer Neufassung des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes will die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode 2004 Grundstückseigentümer entlasten. Dabei soll das bislang geltende Verursacherprinzip abgemildert werden, wonach der Eigentümer die Kosten von Ausgrabungen zu tragen hat. Dies soll ungerechtfertigte Belastungen vermeiden helfen, sagte Kulturministerin Johanna Wanka (parteilos) bei der Vorstellung des Jahrbuchs Archäologie in Berlin und Brandenburg am Montag in Potsdam.

Außerdem sei ein gesetzlicher Finderlohn geplant, beispielsweise für die Entdecker von Münzschätzen, sagte Wanka. Umstritten sei derzeit allerdings noch, wer die Kosten der Neuregelung tragen soll. Wanka unterstrich die Bedeutung der Archäologie für die Landeskultur. Die Vermittlung ältester Landesgeschichte sei "für die Suche nach Verständnis unserer kulturellen und gesellschaftlichen Wurzeln von unschätzbarem Wert". Das sechste Jahrbuch der Archäologischen Gesellschaft stellt zahlreiche Ausgrabungen aus dem Jahr 1999 vor. Zu den herausragenden Funden zählt eine rund 7000 Jahre alte Scherbe aus der Kultur der Bandkeramik, die in Satzkorn gefunden wurde. Bei der Aushebung von Abwassergräben in Straupitz stießen Forscher auf 750 Silbermünzen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false