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Brandenburg: Der Fall Schmökel: Kein Verfahren gegen Gutachter

Im Fall des geflüchteten Triebtäters Frank Schmökel wird gegen die beiden Gutachter der psychiatrischen Klinik in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) vorerst kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dazu reichten die bisherigen Erkenntnisse nicht aus, sagte der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Carlo Weber, am Freitag der Nachrichtenagentur ddp.

Im Fall des geflüchteten Triebtäters Frank Schmökel wird gegen die beiden Gutachter der psychiatrischen Klinik in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) vorerst kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dazu reichten die bisherigen Erkenntnisse nicht aus, sagte der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Carlo Weber, am Freitag der Nachrichtenagentur ddp.

Der Oberstaatsanwalt betonte jedoch, die Faktenlage zur Gewährung der Vollzugslockerungen für Schmökel werde weiterhin geprüft. Die Suche nach möglichen Fehlern bei der Einstufung Schmökels sei ein "dynamischer Prozess", der auch zu einer "neuen Sachlage" führen könne.

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