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Brandenburg: Der große Topf DAS THEMA

Sozialhilfe – das ist nicht nur die Hilfe zum Lebensunterhalt als monatliche Zahlung und gelegentliche Beihilfe. Dazu gehören auch öffentliche Mittel zur Pflege und Eingliederung, zur Erziehung und Familienpflege.

Sozialhilfe – das ist nicht nur die Hilfe zum Lebensunterhalt als monatliche Zahlung und gelegentliche Beihilfe. Dazu gehören auch öffentliche Mittel zur Pflege und Eingliederung, zur Erziehung und Familienpflege. Die Krankenhilfe, die Kosten für Rettungstransporte und das Wohngeld kommen ebenfalls aus dem großen Sozialhilfetopf. Auch das Programm „Hilfe zur Arbeit“ und die Ausbildungsförderung für Studenten und Schüler gelten als Sozialhilfeleistungen. Alle diese Ausgaben sind gesetzlich festgeschrieben. Daneben gibt es noch freiwillige soziale Leistungen: Dazu zählen in Berlin die öffentlichen Zuschüsse an freie Träger, die Sozial und Jugendarbeit organisieren oder Schulstationen unterhalten. Dazu gehören aber auch Gelder für Seniorenreisen und das Programm „Jugend mit Zukunft“. Fachlich zuständig für die Sozialhilfe sind die zwölf Bezirke. Zahlmeister aber ist das Land Berlin; die Sozialgesetzgebung wiederum ist weitgehend eine Angelegenheit des Bundes. Die Verantwortlichkeiten verteilen sich also auf alle Ebenen, was eine effektive Unterstützung der wirklich Bedürftigen erschwert und politische Konflikte fördert. Nach einer neuen Prognose des Senats wird die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Berlin auch in den nächsten Jahren weiter steigen. za

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