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Brandenburg: Die Bäume wachsen nicht mehr in den Himmel

Brandenburg entschärft sein strenges Naturschutzgesetz. Das freut vor allen Grundstücksbesitzer, Reiter, Vogelzüchter und Bootsbesitzer

Potsdam. Vor einigen Jahren bekam der Berliner Parlamentspräsident Herwig Haase (CDU) richtig Ärger, weil er illegal Bäume auf seinem Grundstück am früheren Mauerstreifen fällte. Einige Meter weiter, in Brandenburg haben es Grundstückseigentümer künftig leichter: Mit dem jetzt im Kabinett verabschiedeten neuen Naturschutzgesetz werden auch die Hürden für Fällgenehmigungen gelockert, bestätigte Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) am Mittwoch vor Journalisten in Potsdam. Danach braucht man für das Fällen von Bäumen bis zu einem Durchmesser von 60 Zentimetern in Brandenburg demnächst gar keine Genehmigung mehr einzuholen, was Betroffenen bürokratische Wege, Gebühren und Auflagen für Ersatzpflanzungen erspart.

Bislang durften Grundstücksbesitzer lediglich Bäume bis zu einem Durchmesser von 30 Zentimetern ohne behördlichen Segen abholzen. Die Erleichterungen gelten allerdings noch nicht sofort, sondern erst, wenn der Landtag im Dezember dieses Jahres das Gesetz verabschiedet.

Die Novellierung des Naturschutzgesetzes, das einst unter dem damaligen Umweltminister Matthias Platzeck verabschiedet wurde und als eines der strengsten in Deutschland galt, gehörte zu den wichtigen Gesetzesvorhaben der großen Koalition. Vor allem der CDU waren „zu rigide Auflagen" und die „märkische Umweltbürokratie" ein Dorn im Auge. Im Vorfeld gab es ein heftiges Tauziehen. Es sei ein „modernes praktikables Gesetz" geworden, sagte Birthler. Er nannte weitere Erleichterungen, die Bürger direkt spüren: Bislang ist in Brandenburg Reiten nur auf direkt ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Künftig darf überall dort geritten werden, „wo es nicht verboten ist", das heißt auf Wald- und Feldwegen mit PKW-Breite.

Wer einen Bootssteg bauen will, braucht künftig nicht mehr den zusätzlichen Segen der Naturschutzbehörden. Grünes Licht von den Wasserbehörden reicht aus. Keine Genehmigungen sind mehr nötig für neue Wildtiergehege auf Wohngrundstücken. Auch für Landwirtschaftsbetriebe fallen gewisse Einschränkungen weg, da der „Horstschutz" für bestimmte Vogelarten gelockert wurde.

Bei den politisch heikelsten Fragen verständigten sich SPD und CDU auf einen Kompromiss: So haben die ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte künftig kein Widerspruchsrecht in Genehmigungsverfahren mehr, sondern werden lediglich angehört. Dafür haben die Naturschutzverbände in Brandenburg auch künftig Klagerechte, die noch über das entsprechende Bundesrecht hinausgehen. Sie gelten nicht nur für die Naturschutzgebiete, sondern auch für die Landschaftsschutzgebiete – und das sind fast ein Drittel des Landes.

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