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Brandenburg: DIE TRENNUNGSGELD-AFFÄRE IN BRANDENBURG

Trennungsgeld steht Beamten für eine Übergangszeit zu, die an einen neuen Dienstort versetzt werden – unter ganz bestimmten, genau definierten Bedingungen: So muss der Betroffene in dem Antrag für die Bewilligung von Trennungsgeld schriftlich erklären, dass er und seine Familie „uneingeschränkt umzugswillig“ sind. FALSCHE BEWILLIGUNGEN Die externen Kommissionen zur Überprüfung der brandenburgischen Trennungsgeld-Praxis kamen jedoch zu dem Urteil, dass viele aus dem Westen gekommene Aufbauhelfer das Trennungsgeld zu Unrecht kassierten.

Trennungsgeld steht Beamten für eine Übergangszeit zu, die an einen neuen Dienstort versetzt werden – unter ganz bestimmten, genau definierten Bedingungen: So muss der Betroffene in dem Antrag für die Bewilligung von Trennungsgeld schriftlich erklären, dass er und seine Familie „uneingeschränkt umzugswillig“ sind.

FALSCHE BEWILLIGUNGEN

Die externen Kommissionen zur Überprüfung der brandenburgischen Trennungsgeld-Praxis kamen jedoch zu dem Urteil, dass viele aus dem Westen gekommene Aufbauhelfer das Trennungsgeld zu Unrecht kassierten. Das lag teilweise an der großzügigen Bewilligungspraxis. In rund 200 Fällen werden Rückforderungen geprüft. Doch in mehreren Fällen wurden in den Anträgen offensichtlich auch falsche Angaben gemacht.

ERMITTLUNGEN

Nach Angaben der Landesregierung wurden gegen acht Landesbedienstete dienstrechtliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet.

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