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Brandenburg: Disco-Mord: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Die fünf Angeklagten sollen 29-jährigen Mann mit 30 Messerstichen getötet haben

Frankfurt (Oder). Im Prozess um den Mord an einem Discobesucher hat die Staatsanwaltschaft zwei Mal lebenslange Haftstrafen und drei langjährige Gefängnisstrafen beantragt. Die angeklagten jungen Männer hätten den 29Jährigen in eine einsame Gegend entführt, dort mit einem Axtstiel misshandelt und dann mit mehr als 30 Messerstichen umgebracht, sagte Staatsanwalt Hartmut Oeser am Freitag in seinem Plädoyer am Landgericht Frankfurt (Oder). Die skelettierte Leiche des Opfers wurde erst Wochen später bei der Rapsernte gefunden. Alle fünf Angeklagten, die laut Staatsanwaltschaft der rechten Szene angehören, sind vorbestraft. In dem Mordprozess waren sie geständig. Das Urteil soll am 13. März gesprochen werden.

Das Urteil gegen eine ehemalige mitangeklagte 23-Jährige, die schwanger ist und deren Verfahren abgetrennt wurde, soll am 10. März verkündet werden. Die junge Frau hat nach eigener Aussage versucht, die Tat zu verhindern. „Halt die Klappe, sonst mach ich das Gleiche mit Dir“, habe sie darauf einer der Angeklagten angefahren.

Das Opfer hatte die Gruppe am Morgen des 1. Juni 2002 vor der Disco „Nightlife“ in Alt-Zeschdorf um eine Mitfahrgelegenheit gebeten. Es sei beschlossen wurden, den jungen Mann mitzunehmen und unterwegs auszurauben, sagte Oeser. Das Portemonnaie war leer. Nach dem Mord hätten die mutmaßlichen Täter ihre blutverschmierte Kleidung verbrannt und das Tatmesser in die Spree geworfen. dpa

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