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Enteignungs-Affäre: Landtag bittet um Hilfe bei Aufklärung

Der Kreis Teltow-Fläming hatte wegen massiver Bedenken gegen die vom Land durchgesetzte Enteignung als einziger Kreis die Bodenreform-Grundstücke nicht in Landeseigentum überführt - sondern als Treuhänder nach den Erben gesucht. Jetzt gibt es erste Rückmeldungen.

Es ist eine Premiere in der Parlamentsgeschichte Brandenburgs: Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Enteignungs-Affäre, der sich am Dienstag offiziell konstituiert hat, wird auf externe Spezialisten der Berliner Justiz, des Landesrechnungshofes und womöglich sogar des Bundes zurückgreifen. Das hat dem Vernehmen nach die Ausschussvorsitzende Jutta Lieske (SPD) mit der Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) abgestimmt, der dieses Vorgehen empfohlen hatte. Lieske selbst äußerte sich nach der Sitzung zuversichtlich, dass der Ausschuss „innerhalb eines Jahres“ seine Arbeit erledigt.

Der elfte Untersuchungsausschuss seit 1990, der erste in dieser Legislatur, soll ab 1. April etwa vierzehntägig jeweils dienstags tagen. In Absprache mit der Berliner Justizsenatorin und früheren Potsdamer Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue (SPD) wird eine Berliner Staatsanwältin, eine Spezialistin für Wirtschaftskriminalität, das Gremium beraten. Wie es hieß, soll mit der Amtshilfe von vornherein jeder böse Anschein vermieden werden, falls auch die Rolle der Brandenburger Justiz bei der vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügten Inbesitznahme von rund zehntausend früheren Bodenreform-Grundstücken durch das Land untersucht wird. Zudem legt Fritsch Wert darauf, dass der Ausschuss gründlich arbeiten kann. Er hat das Berliner Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen um „fachliche Unterstützung“ des Ausschusses gebeten, das derzeit nach geeigneten Spezialisten sucht. Außerdem hat Fritsch beim Kreis Teltow-Fläming angefragt, ob dessen Justitiar dem Ausschuss zur Verfügung stünde: Teltow-Fläming hatte wegen massiver Bedenken gegen die vom Land durchgesetzte Enteignung als einziger Kreis die Bodenreform-Grundstücke nicht in Landeseigentum überführt – sondern als Treuhänder nach den Erben gesucht.

Beim Land haben sich nach Angaben des Finanzministeriums inzwischen rund 2700 Betroffene gemeldet, um Ansprüche auf vom Land übernommene Bodenreformflächen prüfen zu lassen. „Es ist davon auszugehen, dass etwa 10 Prozent der Ansprüche berechtigt sind“, sagte Sprecher Ingo Decker. Die eingerichtete Hotline ((0331) 58181-381, -382, -383) werde unvermindert stark genutzt. Allerdings hat das Land in den letzten Jahren laut Decker bereits 282 Flurstücke mit einer Größe von insgesamt 2,4 Millionen Quadratmetern weiterverkauft, die Brandenburg nicht zustanden. Der Erlös von 1,64 Millionen Euro werde an die Erben weitergegeben, so diese sich melden, sagte Decker.

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