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Brandenburg: Entlassen – und gleich wieder in Haft

Sexualtäter bleibt bis zum Dienstag in Polizeigewahrsam Richter bestätigt die hohe Gefährlichkeit des Mannes

Potsdam/Brandenburg/Havel – Der Sexualstraftäter Uwe K. bleibt in Polizeigewahrsam – bis Dienstag, 15.45 Uhr. Das Amtsgericht der Stadt Brandenburg an der Havel hat diesen juristisch nicht unumstrittenen Schritt der Polizei wegen der besonderen Gefährlichkeit des 42-Jährigen gestern bestätigt. Er war ohne Wissen des Justizministeriums, des Generalstaatsanwalts und der Polizei vorzeitig aus der Justizvollzugsanstalt Brandenburg entlassen worden – vor mehr als einer Woche. Deshalb gerät jetzt Justizministerin Beate Blechinger (CDU) unter Druck.

Die Polizei, die am Freitag von der Freilassung erfuhr, hatte den extrem Rückfallgefährdeten daraufhin in Gewahrsam genommen. Das lasse Brandenburgs Polizeigesetz zur Gefahrenabwehr bis zu vier Tage zu, erklärte Schutzbereichsleiter Sven Bogacz gegenüber dem Tagesspiegel. „Eine Ermessensentscheidung.“ Man habe so Zeit für die „Gefährdungsanalyse“ gewonnen, auf deren Grundlage man polizeiliche Maßnahmen entwickeln könne. Einzelheiten nannte Bogacz nicht. Bei einem vergleichbaren Fall in Sachsen-Anhalt wird ein entlassener Frauenmörder rund um die Uhr von Beamten observiert.

Das Amtsgericht folgte dem Antrag der Polizei. Uwe K. hat in Brandenburg eine elfjährige Freiheitsstrafe verbüßt, weil er 1992 bis 1995 in Falkensee neun Mädchen zwischen 10 und 15 Jahren gequält, missbraucht und vergewaltigt hatte. Und er würde es wieder tun, darin sind sich Gutachter einig. Uwe K. hat sich in der Haft einer Therapie verweigert. In einem Gutachten heißt es nach Tagesspiegel-Informationen über ihn, dass seine „Gefährlichkeit unvermindert fortbesteht“. Und: Bei Entlassung aus der Haft sei anzunehmen, dass er „mit großer Wahrscheinlichkeit erneut einschlägige Delikte begehen wird.“ Ein anderes Gutachten bescheinigt Uwe K., „sich mit seinen Taten nie auseinandergesetzt“ zu haben. Die Prognosen sind eindeutig: Uwe K. werde „mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft seine ausgeprägten sexuellen Bedürfnisse ohne Rücksicht auf andere realisieren“.

Deshalb hatte das Landgericht Potsdam eine so genannte lebenslängliche „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach der regulären Haft angeordnet, die jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde. Grund ist eine formale Gesetzeslücke, die trotz Interventionen – zuletzt Anfang Januar 2007 von Ministerpräsident Matthias Platzeck bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries – bislang nicht geschlossen wurde. Die Sicherungsverwahrung darf für Straftaten, die zwischen 1990 und 1995 in Ostdeutschland begangen wurden, bislang nicht verhängt werden. Eine Korrektur wird seit langem gefordert, ein Gesetzentwurf verschiedener vorwiegend CDU-regierter Bundesländer liegt seit Mai 2006 auf Eis. „Das Hauptproblem sind die Versäumnisse des Bundes und der Bundesjustizministerin“, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) dieser Zeitung. Auch Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg sieht das so. Er hatte in einem Beitrag für den Tagesspiegel mit Blick auf Fälle wie Uwe K. von „menschlichen Zeitbomben“ gesprochen, die weggeschlossen werden müssten, und den Bund zum Handeln aufgefordert. Das Bundesjustizministerium versuchte, den Ball nach Brandenburg zurückzuspielen: Die Generalstaatsanwaltschaft hätte einen Antrag auf Sicherungsverwahrung stellen können, so ein Sprecher. Rautenberg reagierte irritiert. „Wir haben das gründlich geprüft. Die Rechtslage ist eine andere.“

Unterdessen lassen Brandenburger Versäumnisse im Fall Uwe K. die Wogen hochschlagen. Es sei skandalös, dass dieser Mann ohne Kenntnis von Justizministerium und Polizei einfach entlassen wurde, kritisiert Andreas Schuster, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, der von einem „Justizskandal“ spricht. PDS-Rechtsexperte Stefan Sarrach warf Ministerin Blechinger „Blauäugigkeit und Überforderung“ vor. „Man muss den Eindruck gewinnen, dass in der Justiz jeder machen kann, was er will.“

Das Justizministerium ging noch am Freitag davon aus, dass Uwe K. erst am 13. Februar entlassen wird. In der nächsten Woche wollten die Staatssekretäre für Justiz, Inneres und Gesundheit die Strategie für den Umgang mit dem Entlassenen entwickeln. Niemand wusste, dass der Sexualstraftäter bereits seit dem 25.Januar draußen war – unter Auflagen. Er darf keine Spielplätze, Kindereinrichtungen oder Schulhöfe betreten und soll sich einer Therapie unterziehen. Der Grund für die vorzeitige Entlassung: Uwe K. hatte in der Anstalt regelmäßig gearbeitet und sich ein „Zeitkonto“ erworben, was am Ende von der Haft abgezogen werden kann.

Weiter unklar ist, wie es zu der Informationspanne kommen konnte. Anstaltschef Hermann Wachter hat nach Angaben des Justizministeriums die Potsdamer Staatsanwaltschaft am 24. Januar über die unmittelbar bevorstehende Entlassung von Uwe K. informiert. Warum dies weder Generalstaatsanwalt, noch Justizministerium erreichte, ist unklar. „Wir müssen die Informationswege verbessern“, sagte Schönbohm. Von Justizministerin Blechinger, die sich im Lande im Urlaub befindet, gibt es bislang keine Stellungnahme.

Zurückhaltend äußerte sich der CDU-Vizeparteichef und Vorsitzende des Rechtsausschusses Sven Petke. Er forderte ein „Frühwarnsystem“, eine engere Kooperation von Justiz, Gerichten und Polizei. Blechinger nahm er gegen Kritik in Schutz. Wenn es Versäumnisse gegeben habe, dann im Apparat.

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