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Entschädigung für Ex-Skinhead: Vier Jahre unschuldig im Gefängnis

26-jähriger ehemaliger Skinhead erhält fast 40.000 Euro Haftentschädigung, weil er unschuldig im Gefängnis saß.

Von Sandra Dassler

Vier Jahre und vier Monate saß der ehemalige Skinhead Gregor H. unschuldig in Haft. Vergangene Woche wurde er vom Vorwurf des versuchten Mordes und der Brandstiftung freigesprochen. Dem 26-Jährigen steht Haftentschädigung von fast 40.000 Euro zu. Dabei hat Gregor H. vor Gericht nie behauptet, unschuldig zu sein, sondern geschwiegen. „Insofern hat er das Fehlurteil, was seine Person betrifft, mitverursacht“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Michael Neff, dem Tagesspiegel.

Das Urteil war am 23. November 2004 vom Potsdamer Landgerichts gefällt worden. Die Jugendstrafkammer hielt es für erwiesen, dass Gregor H. und zwei seiner damaligen rechten Gesinnungsgenossen im Februar 2004 eine Flasche mit Brandbeschleuniger in einen Döner-Imbiss in Brück bei Potsdam geschleudert hatten. Der Besitzer, der sich noch in den Räumen befand, konnte das Feuer zwar löschen, zog sich aber Schnitt- und Brandverletzungen zu.

Nur einen Tag nach dem Anschlag nahm die Polizei drei Tatverdächtige fest, die zur rechtsextremen Szene von Brück gehörten und der Polizei unter anderem durch einschlägige politische Straftaten bekannt waren. Die beiden Täter schwiegen vor Gericht und entlasteten auch ihren Freund Gregor H. nicht.

Der schwieg ebenfalls – aus mehreren Gründen, wie er während des Wiederaufnahmeverfahrens mitteilte. So wollte er „die Kameraden nicht verraten“ und hoffte wie diese, dass man ihnen die Tat nicht nachweisen könnte. Außerdem befürchtete er, dass er bei einer Nicht-Verurteilung wegen anderer Vorwürfe vor Gericht gestellt werden würde. „Da ging es unter anderem um sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen“, sagt Staatsanwalt Neff: „H. behauptete, dass sie sich als älter ausgegeben habe. Er hatte Angst, dass er bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes im Strafvollzug von anderen Gefangenen schlecht behandelt werden würde.“

Weil eine Zeugin am Tatort drei Personen gesehen hatte, verurteilte das Gericht alle drei Angeklagten zu je acht Jahren Haft. Und schenkte den Aussagen der Mutter von H., wonach dieser in der Tatnacht zu Hause war, keinen Glauben.

Nach Recherchen von Journalisten wurde das Verfahren wieder aufgenommen und am vergangenen Donnerstag mit dem Freispruch von Gregor H. erfolgreich abgeschlossen – ein bislang einmaliger Fall in Brandenburg. Für jeden Tag, an dem H. unschuldig im Gefängnis saß, erhält er 25 Euro Entschädigung. Nach einer entlastenden Anhörung seiner angeblichen Mit-Täter war er bereits Ende 2008 entlassen worden. Seither soll er nicht wieder straffällig geworden sein – auch, weil das Gefängnis einen bleibenden Eindruck bei ihm hinterlassen habe, wie Bekannte berichten. Angeblich haben sich H. und die beiden einstigen Kumpane, die inzwischen auch wieder auf Bewährung frei sind, von der rechten Szene distanziert.

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