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Brandenburg: Eurospeedway Lausitz: Name bleibt bestehen

Der Eurospeedway Lausitz darf seinen Namen behalten. Das Landgericht München wies die Klage eines Bielefelder Unternehmers gegen die Nutzung dieser Bezeichnung ab.

Der Eurospeedway Lausitz darf seinen Namen behalten. Das Landgericht München wies die Klage eines Bielefelder Unternehmers gegen die Nutzung dieser Bezeichnung ab. Der Kläger habe die Lizenz der Marke "Eurospeed" nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb erworben, sondern wolle nur die Rennstrecke an der Namensführung hindern und von ihr eine Abstandssumme erlangen, betonte das Gericht.

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