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Brandenburg: Ex-Minister Zimmermann muss erneut vor Gericht

Bundesgerichtshof hebt Freispruch für SPD-Politiker auf: Betrugsvorwurf bei der Finanzierung einer Schau-Bäckerei nicht ausreichend geklärt

Von Michael Mara

und Thorsten Metzner

Potsdam. Ex-Agrarminister Edwin Zimmermann, der wegen der so genannten Backofen-Affäre seinen Sessel räumen musste, muss erneut vor Gericht. Das Untreue-Verfahren gegen den heutigen Landessportbund-Präsidenten und Landtagsabgeordneten wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hob gestern ein Urteil des Potsdamer Landgerichtes vom Februar 2003 auf, in dem der SPD-Politiker vom Vorwurf des Betrugs und der Untreue freigesprochen worden war. Im Kern ging es bei der Anklage darum, dass Zimmermann 1997 als zuständiger Minister durch Manipulationen und Druck auf Untergebene die Bewilligung von rund 250 000 Euro Fördergeldern für eine Schaubäckerei auf dem Familienhof in Schöna-Kolpin in seinem eigenem Ministerium durchgesetzt haben soll.

Der Bundesgerichtshof hält die Argumentation des Landgerichts in zwei entscheidenden Punkten für nicht tragfähig: So hatten die Potsdamer Richter es zwar als erwiesen angesehen, dass eine schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn – Voraussetzung für die Förderung – auf Anweisung Zimmermanns zurückdatiert worden sei. Doch hatten sie es für möglich gehalten, dass er zuvor eine mündliche Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn gegeben haben könnte, die nachträglich aktenkundig gemacht werden sollte. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes seien jedoch „mehrere Umstände“, die gegen das Vorliegen einer mündlichen Genehmigung sprechen, „unerörtert geblieben“. Zimmermann habe sich selbst auch gar nicht auf eine mündliche Genehmigung berufen.

Ferner hatte der Vorsitzende Richter Karl Josef Flücken argumentiert, dass es zwar Ungereimtheiten und Pflichtverletzungen gegeben habe, aber keine strafrechtliche Untreue vorliege: Dem Land sei durch das pflichtwidrige Verhalten Zimmermanns kein Vermögensschaden entstanden, weil die Subventionierung der Schaubackstube generell rechtmäßig gewesen sei. Dem widerspricht der Bundesgerichtshof: Der Vermögensschaden – eine Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Untreue und Betrugs – werde nicht dadurch ausgeschlossen, „dass Fördermittel für das Projekt auch bei ordnungsgemäßer Verfahrensweise möglicherweise hätten bewilligt werden können“.

Zimmermanns Anwalt Dieter Graefe sagte gegenüber dieser Zeitung, es sei bedauerlich, dass nun das Verfahren wiederholt werden müsse. Das Urteil des Bundesgerichtshofes bedeute nicht, dass Zimmermann schuldig sei. Der Gerichtshof habe lediglich die damalige Urteilsbegründung angegriffen, „gegen die er selbst Bedenken hatte“. Graefe äußerte sich zuversichtlich, dass sein Mandant im neuen Prozess wieder freigesprochen werde. Demgegenüber erklären Juristen, es komme sehr selten vor, dass nach einer Revision durch den Bundesgerichtshof erneut ein Freispruch erfolge.

Unklar ist, ob Zimmermann Landessportbund-Präsident bleibt. Bis zum Freispruch in erster Instanz hatte er die Geschäfte ruhen lassen. Beim Landessportbund hieß es gestern, das Präsidium müsse entscheiden, ob Konsequenzen gezogen werden müssen. In der SPD hielt man sich mit Kommentaren zurück: Der SPD-Chef von Dahme-Spreewald, Peter Danckert, schloss nicht aus, dass Zimmermann auch 2004 für den Landtag kandidieren werde. Aus seiner Sicht sei das Urteil bei einem neuen Prozess offen. Zimmermann hatte bei der Landtagswahl 1999 eines der landesweit besten Ergebnisse für die SPD eingefahren – trotz der Backofen-Affäre.

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