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Fall Dennis J.: Todesschüsse von Schönfließ: Ermittlungen vor Abschluss

Ein Jahr nach tödlichen Schüssen eines Berliner Zivilfahnders auf einen Serienstraftäter im brandenburgischen Schönfließ zeichnet sich ein Ende der Ermittlungen ab. Allerdings wartet die Staatsanwaltschaft Neuruppin noch auf ein rechtsmedizinisches Gutachten. Dann entscheide sich, ob der 35-jährige Polizisten Reinhard R. angeklagt wird.

Ein Jahr nach den tödlichen Schüssen eines Berliner Zivilfahnders auf einen Serienstraftäter im brandenburgischen Schönfließ zeichnet sich ein Ende der Ermittlungen ab. Allerdings wartet die Staatsanwaltschaft Neuruppin noch auf ein rechtsmedizinisches Gutachten. Dann entscheide sich, ob der 35-jährige Polizist Reinhard R. angeklagt wird.

Der Fall verursachte deutschlandweit Aufsehen, es gab massive Kritik am vermeintlichen Korpsgeist bei der Polizei, auch weil sich zwei beteiligte Beamte in Schweigen hüllen. Dafür betrieb die Staatsanwaltschaft enormen technischen Aufwand, ließ den Hergang am Tatort mehrfach rekonstruieren und ein dreidimensionales Abbild erstellen. Sechs technische, medizinische und ballistische Gutachten waren nötig.

Dabei hatten sich die Ermittler schon zwei Wochen nach dem Vorfall auf eine Tatversion festgelegt. Demnach gab es „keine Notwehrsituation“, der erste aus kurzer Distanz abgegebene Schuss war „rechtswidrig“. „Wir haben nichts gefunden, das diesen Schuss rechtfertigt“, hieß es Mitte Januar. Der damals 34-jährige Zivilfahnder R. und zwei Kollegen hatten den gesuchten Autodieb, der in einem gestohlenen Jaguar saß, in Schönfließ aufgespürt. R. ging zum Wagen, es gab einen „aggressiven Wortwechsel“, schließlich feuerte R. durch die geschlossene Scheibe auf den 26-jährigen Dennis J. Die erste Kugel war aus Sicht der Staatsanwaltschaft tödlich, J. konnte den Wagen noch starten, rollte los, und R. schoss dabei sein Magazin leer. Nach 200 Metern kam der Wagen zum Stehen.

Die Beamten kannten den wegen Diebstahls und Verkehrsdelikten Gesuchten. Zweimal war Dennis J. den Fahndern entwischt. Im Sommer 2008 etwa wollten sie ihn festnehmen, da wehrte sich J. mit Pfefferspray – und entkam.

Gegen den Schützen vom Wilmersdorfer Polizeiabschnitt 25 ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags, ein Haftbefehl gegen ihn wurde aber wieder aufgehoben. Seinen beiden Begleitern wird versuchte Strafvereitlung im Amt vorgeworfen, als Beschuldigte müssen sie sich nicht äußern. Sie hatten sich aber anfangs darauf berufen, dass es sehr laut gewesen sei. Ein Gutachten bestätigte, dass die Beamten nicht in der Lage gewesen seien, die Schusse von Böllern zu unterscheiden. Eine Polizistin im Innendienst hatte die Schüsse am Telefon aber als solche erkannt. Alexander Fröhlich

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