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Fall Ermyas M.: Neues Stimmgutachten gefordert

Im Prozess zum Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. wird ein zweites Stimmgutachten eingeholt. Einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam wurde stattgegeben.

Potsdam - Das Gutachten solle zum nächsten Verhandlungstag am 4. Juni vorgestellt werden, sagte Gerichtssprecher Frank Tiemann. Die Verteidigung will das allerdings verhindern. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag am 16. Verhandlungstag ein zweites Gutachten beantragt. Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch hatte dabei auf einen Professor der Universität Hannover verwiesen. Dieser habe eine Methode entwickelt, die als "akustischer Fingerabdruck" den Beweis erbringen könne, dass die Stimme des Hauptangeklagten mit der des Angreifers identisch ist.

Ermyas M. war am Ostersonntag 2006 an einer Haltestelle in Potsdam niedergeschlagen und schwer verletzt worden. Dem Angriff war ein Streit vorausgegangen, der von der Handy-Mailbox der Frau des Opfers aufgezeichnet wurde. Eine Stimmexpertin des Landeskriminalamtes (LKA) hatte lediglich festgestellt, dass die Stimmen "wahrscheinlich" identisch sind. Aufgrund der schlechten Qualität der Mailbox-Aufzeichnung sei keine genauere Aussage möglich.

Verteidugung nennt Antrag eine "Unverschämtheit"

Nach Angaben von Falch wendet der Professor aus Hannover eine andere Methode an. Da das Stimmgutachten einen besonderen Stellenwert habe, sei es "zwingend geboten", den Professor zu hören.

Aus Sicht der Verteidigung ist der Antrag eine "Unverschämtheit". Damit falle die Staatsanwaltschaft der LKA-Gutachterin in den Rücken, sagte Anwalt Karsten Beckmann auf ddp-Anfrage. Zwar gebe es kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts, ein zweites Gutachten anfertigen zu lassen. Doch wolle die Verteidigung mit Anträgen verhindern, dass die Analyse als Beweismittel zugelassen wird.

Dabei habe die Verteidigung keine Angst vor dem Ergebnis, betonte Beckmann. Vielmehr gehe es darum, dass ein zweites Gutachten gar nicht zulässig sei. Dafür hätten beim ersten Gutachten Mängel festgestellt oder klar überlegene Forschungsleistungen entdeckt werden müssen. Beides sei nicht der Fall. Zudem gebe es nach Angaben des Bundeskriminalamtes gar keinen "akustischen Fingerabdruck".

(tso/ddp)

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