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Brandenburg: Fall Ulrike: Abläufe rund um Festnahme werden geprüft

Knapp drei Wochen nach der Festnahme des geständigen Mörders der zwölfjährigen Ulrike aus Eberswalde werden weiter mögliche Pannen in dem Mordfall untersucht. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte am Montag, bei der Fahndung habe es "Unebenheiten" gegeben, diese hingen aber mit dem Druck der Ermittlungen zusammen.

Knapp drei Wochen nach der Festnahme des geständigen Mörders der zwölfjährigen Ulrike aus Eberswalde werden weiter mögliche Pannen in dem Mordfall untersucht. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte am Montag, bei der Fahndung habe es "Unebenheiten" gegeben, diese hingen aber mit dem Druck der Ermittlungen zusammen.

Die Landesregierung prüft unterdessen nach eigenen Angaben sämtliche Verfahrensabläufe um die Festnahme, aber auch um die Bewährungsstrafe des Täters. Bereits am 2. April seien entsprechende interne Untersuchungen eingeleitet worden, teilten Schönbohm und Justizminister Kurt Schelter (CDU) am Sonnabend mit. Sollten nach Abschluss der Untersuchungen noch Fragen offen bleiben, müsse eine Arbeitsgruppe der Ministerien eingesetzt werden.

Ulrike war am 22. Februar verschleppt, missbraucht und getötet worden. Zwei Wochen danach wurde ihre Leiche nach einer aufwändigen Fahndung gefunden. Ende März nahm die Polizei schließlich Stefan Jahn als mutmaßlichen Mörder fest. Der 25-Jährige gestand die Tat.

Der am 2. April beim Inspekteur der Polizei, Bruno Küpper, in Auftrag gegebene interne Prüfbericht liegt laut Innenministerium seit dem 4. April vor. In dem Bericht würden kritische Fragen gestellt, aber das Fazit gezogen, dass die taktischen Grundzüge der Fahndung richtig waren. Jetzt richteten sich die Untersuchungen vor allem auf die Bewährung des mutmaßlichen Mörders Stefan Jahn. Schönbohm und Schelter verwiesen darauf, ein Widerruf der Aussetzung der Bewährungsstrafe falle in die richterliche Unabhängigkeit. Es habe keinen Hinweis darauf gegeben, dass Jahn ein Tötungs- und Sexualdelikt begehen würde. Der Mann war im Januar 2000 aus der Haft entlassen worden. Bereits am 8. März 2000 soll er ein Auto geknackt und in Folge unter anderem einen Laden- sowie einen Autodiebstahl begangen haben. Im Oktober 2000 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn.

Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Vorwürfe von Fahndungspannen im Fall Ulrike zurückgewiesen. Schon Wochen vor der Festnahme des Verbrechers hatte es erste Hinweise auf Jahn gegeben. Eine Bewährungshelferin hatte der Polizei gegenüber Ähnlichkeiten mit dem Fahndungsbild festgestellt. Im Zusammenhang mit einem Autodiebstahl war der Ulrike-Täter eine Woche vor seiner endgültigen Festnahme schon einmal festgesetzt, aber wieder auf freien Fuß gelassen worden.

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