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Brandenburg: Flüchtling aus Togo darf vorerst bleiben Duldung auch für Kongolesen

Potsdam/Brandenburg. Der Asylbewerber Orabi Mamawi aus Rathenow, der Opfer einer fremdenfeindlichen Straftat wurde, soll vorerst nicht nach Togo abgeschoben werden.

Potsdam/Brandenburg. Der Asylbewerber Orabi Mamawi aus Rathenow, der Opfer einer fremdenfeindlichen Straftat wurde, soll vorerst nicht nach Togo abgeschoben werden. „Die Staatsanwaltschaft wird dafür Sorge tragen, dass er hier bleiben und vor Gericht aussagen kann“, sagte Benedikt Welfens, Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, dem Tagesspiegel. Man gehe davon aus, dass die Ausländerbehörde, wie in solchen Fällen üblich, der Bitte der Staatsanwaltschaft nachkomme und die Abschiebung aussetzte. Es könne nicht sein, dass das Opfer abgeschoben wird und der Täter davonkomme, so Welfens.

Auch die Familie des Asylbewerbers Daniel LumbalaKabeja wird vorerst nicht in den Kongo abgeschoben. Wie der Tagesspiegel erfuhr, hat die zuständige Ausländerbehörde die Duldung für den 39-jährigen Diplomingenieur aus Kinshasa, seine Frau und die beiden in Deutschland geborenen Kinder um zwei Monate verlängert.

Wie berichtet, fürchtet der seit 1994 in Brandenburg lebende Funktionär der sozialdemokratischen Partei UDPS bei Rückkehr in den Kongo um sein Leben. Simone Tetzlaff vom Flüchtlingsrat Brandenburg sagte dem Tagesspiegel: „Wir begrüßen die Entscheidung, aber es ist nur ein Aufschub und keine Lösung.“ thm/das

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