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BBI-Baustelle

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Fluglärm: Weitere Klage gegen Flughafen BBI

Da der Lärmschutz-Bau ihres Hauses zu viel kostet, geht ein Ehepaar verfassungsrechtlich gegen die unzureichenden Schallschutzmaßnahmen des Großflughafens in Schönefeld vor.

Das Bundesverfassungsgericht wird den Bau des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) erneut überprüfen müssen. Ein Ehepaar aus Schulzendorf klagt verfassungsrechtlich gegen die angeblich unzureichenden Schallschutzmaßnahmen. Das Paar besitzt ein Wohngrundstück in den An- und Abflugschneisen des Flughafens.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Festlegung im BBI-Planfeststellungs beschluss, wonach vom Fluglärm betroffenen Anwohnern die Kosten für notwendige Schallschutzmaßnahmen nur bis zur Grenze von 30 Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude erstattet werden, wie der Anwalt der Klagenden - Wolfgang Baumann - erläuterte. Für das Ehepaar würde diese Regelung "unzumutbare finanzielle Belastungen" nach sich ziehen, zumal der Verkehrswert des Grundstücks infolge des Flughafenausbaus gesunken sei. Die Kosten für eine Dämmung ihres in Holz-Leichtbauweise errichteten Hauses gegen Fluglärm würden 80 bis 90 Prozent des Verkehrswerts erfordern.

Die Holz-Leichtbauweise erklärte der Anwalt als typisch für die Region Berlin-Brandenburg. Deshalb würden zahlreiche Menschen indirekt gezwungen, entweder Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen oder ihr Haus zu verkaufen. (fg/ddp)

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