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Brandenburg: Freigesprochen, aber nicht erlöst

Disziplinarverfahren gegen verliebte Staatsanwältin geht weiter

Potsdam. Die verliebte Staatsanwältin darf auch nach ihrem vom Bundesgerichtshof bestätigten Freispruch noch nicht an ihren Schreibtisch zurück. Jetzt gehe das behördeninterne Disziplinarverfahren weiter; vielleicht müsse sich ein Dienstgericht mit dem Fall befassen, sagte ihr Anwalt Michael Nitschke. Dabei interessiert nicht nur, ob sie sich aus Liebe zu einem Bankräuber strafbar gemacht hat, sondern auch, ob ihr Verhalten moralisch verwerflich war. Nitschke verneint, „denn sie hat sich frühzeitig ihrem Vorgesetzten offenbart.“ Der habe sie jedoch weiter gegen den Bankräuber ermitteln lassen, der inzwischen zu langjähriger Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist. Später wurde die Staatsanwältin verdächtigt, sie habe die Ermittlungen gegen ihn verzögert und vor Gericht zu seinen Gunsten gelogen. Der Anwalt der Juristin sagt über die Beziehung: „Sie hat ihn nie besucht, keinen Brief geschrieben, und anrufen kann man im Knast auch nicht direkt.“ Nächste Woche wolle er sich ans Justizministerium wenden und klären, „ob man die Sache auch anders regeln kann oder ob man da erst noch ein Fass aufmachen muss“.

Ministeriumssprecherin Petra Marx sagte: „Das Urteil hat natürlich Auswirkungen auf den Fortgang des Disziplinarverfahrens.“ Vorerst werde weiter ermittelt. Das Justizministerium könne zwar eingreifen, aber verantwortlich sei der Generalstaatsanwalt.

Anwalt Nitschke sagte, die suspendierte Juristin wolle wieder arbeiten – egal wo. „Falls sie rausfliegt, würde sie zum Sozialfall.“ obs

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