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Brandenburg: Freispruch für verliebte Staatsanwältin

Die Staatsanwältin Ulrike K. ist am Freitag im so genannten Romeo-Prozess vom Vorwurf freigesprochen worden, einem Schwerverbrecher aus Liebe geholfen zu haben.

Die Staatsanwältin Ulrike K. ist am Freitag im so genannten Romeo-Prozess vom Vorwurf freigesprochen worden, einem Schwerverbrecher aus Liebe geholfen zu haben. Angesichts zu großer Zweifel könne die Frau nicht wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung im Amt verurteilt werden, befand das Potsdamer Landgericht nach mehreren Verhandlungstagen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung gefordert, die Verteidigung hingegen Freispruch verlangt.

Die vorläufig vom Dienst suspendierte Anwältin soll sich in den notorischen Bankräuber Wilhelm F. Terhar verliebt haben, der mehr als die Hälfte seiner 56 Lebensjahre hinter Gittern verbrachte. Die mit der Klage gegen die Kollegin befasste Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hatte Ulrike K. vorgeworfen, in einem Prozess gegen Terhar wahrheitswidrig ausgesagt zu haben, dass dieser vor der Vernehmung nach eigenem Bekunden Heroin konsumierte hatte. Die Anklage ging davon aus, dass die Staatsanwältin dem Gericht damit eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Bankräubers suggerieren wollte, um eine geringere Haftstrafe für ihn zu erreichen.

Ulrike K. hatte während des Prozesses stets ihre Unschuld beteuert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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