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Freispruch: Mann fünf Jahre unschuldig im Gefängnis

Fünf Jahre lang saß Holger H. im Gefängnis, jetzt hat das Landgericht Cottbus den wegen Mordes an einem Nebenbuhler verurteilten 43-Jährigen freigesprochen.

Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der vor vier Jahren vom Landgericht Neuruppin zu lebenslanger Haft verurteilte Angeklagte unschuldig ist. Während des Prozesses habe es keine Beweise dafür gegeben, dass der Rheinsberger der Täter sei, erklärte der Vorsitzende Richter.

Seine Neuruppiner Kollegen waren 2006 sicher, dass der Mann im Oktober 2005 einen der Liebhaber seiner damaligen Ehefrau im Schlaf erstochen hatte. H.s Verteidiger hatte den Wiederholungsprozess erstritten, weil es am Tatort keine Spuren des Angeklagten gab. Dafür waren DNS-Spuren von mindestens zwei anderen männlichen Personen an der in Müllsäcken verpackten Leiche des Opfers gefunden worden. H.s inzwischen geschiedene Frau hatte mehrere Liebhaber in Rheinsberg. Die drei Kinder leben in einer Pflegefamilie. H., der den Gerichtssaal gestern in Handschellen betreten und als freier Mann verlassen hatte, wünscht sich nichts sehnlicher, als seine Kinder wieder zu sich zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft will Revision gegen das Urteil einlegen.

Sandra Daßler

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