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Brandenburg: Freisprüche für Vollzugskräfte zu erwarten

Plädoyer der Ankläger im Misshandlungsprozess

Potsdam - Im Prozess um die Misshandlung eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel, die 2004 einen der größten Justizskandale im Land Brandenburg ausgelöst hatte, kommen die 13 angeklagten Wärter voraussichtlich straflos davon. In der Verhandlung vor dem Potsdamer Landgericht plädierte die Staatsanwaltschaft am Dienstag für einen Freispruch der Angeklagten, die die Vorwürfe immer bestritten hatten. Staatsanwalt Carsten Krause begründete dies damit, dass den elf Männern und zwei Frauen die neun Jahre zurückliegenden Taten „nicht mit einer zur Verurteilung ausreichenden Sicherheit“ nachgewiesen werden könne. Die weiteren Plädoyers werden Donnerstag erwartet. Das Urteil des Potsdamer Landgerichtes, das nun auf einen Freispruch hinausläuft, wird am 26. September verkündet.

Die Geschehnisse in der JVA Brandenburg an der Havel vom 4./5. März 1999 werden danach wohl ohne strafrechtliche Folgen bleiben. Nach der Anklage sollen die 13 Bediensteten damals den Häftling Matthias D. in einer Arrestzelle brutal zusammengeschlagen haben. Dass D. verletzt wurde, ist unstrittig. Die Verletzungen von D. waren selbst in Akten des Justizministeriums dokumentiert. Die Mutter von D. hatte dem RBB-Magazin „Klartext“, das 2004 die „Knast-Affäre“ aufdeckte, erklärt: „Ich habe bald mein eigenes Kind nicht wieder erkannt. Die Stirn zerschlagen, Platzwunden.“

Doch im Verlauf des Prozesses – allein die Anklage gegen 13 JVA-Bedienstete war bundesweit ein Novum – konnten die Tatumstände nicht mehr genau rekonstruiert werden, zumal D. als schwieriger Häftling galt. Laut Staatsanwaltschaft habe er sich nach einer Ellenbogen-Operation im Februar 1999 in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden, die monatelang andauerte und zu innerer Unruhe, Angstzustände und Wutausbrüchen führte.

Trotz des geforderten Freispruchs zeichnete die Staatsanwaltschaft ein kritisches Bild von den Zuständen in der JVA: Aus heutiger Sicht habe der Gefangene in therapeutische Behandlung gehört, die JVA-Bediensteten seien im Umgang mit ihm überfordert gewesen, sagte Krause. Er deutete an, dass die Anwendung von Gewalt nötig gewesen sei, um den Häftling unter Kontrolle zu bringen. Die JVA Brandenburg war mehrfach in Affären verwickelt. So wurden Bedienstete verurteilt, weil sie sich von Gefangenen Gartengrills, Räucheröfen und andere Privat-Utensilien herstellen ließen. Wegen der Misshandlungs-Vorwürfe hatte die damalige Justizministerin Barbara Richstein (CDU) den langjährigen Anstaltschef Hermann Wachter versetzt, der jedoch unter Nachfolgerin Beate Blechinger (CDU) wieder auf seinen Posten eingesetzt wurde. Thorsten Metzner

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