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Brandenburg: "Für unsere Kinder": Volksinitiative gegen Einschränkung des Rechts auf Kitaplätze

Seit dem 22. Juni ist es amtlich - auch wenn die Kindertagesstätten die vom Landtag verabschiedete Kita-Novelle noch nicht in der Hand halten: In der Finanzierung und in der Folge auch in der Gestaltung der brandenburgischen Kinderbetreuung wird sich in Zukunft etwas ändern.

Seit dem 22. Juni ist es amtlich - auch wenn die Kindertagesstätten die vom Landtag verabschiedete Kita-Novelle noch nicht in der Hand halten: In der Finanzierung und in der Folge auch in der Gestaltung der brandenburgischen Kinderbetreuung wird sich in Zukunft etwas ändern. 68 Millionen Mark müssen in den nächsten drei Jahren in der kommunal durchgeführten Kinderbetreuung eingespart werden - in Krippen, Kindertagesstätten und Horten.

Umgesetzt wird die Kita-Novelle in zwei Stufen: Zum 1. Juli wurde der unbedingte Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung für Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren eingeschränkt. In Zukunft haben nur noch Kinder im Alter von zwei bis zehn Jahren einen ungeprüften Anspruch auf täglich sechs Stunden Betreuung, Hortkinder auf vier Stunden. In allen anderen Fällen gilt eine Nachweispflicht für die Eltern. Das bedeutet, dass für Kinder im Alter von null bis zwei und zehn bis zwölf und allgemein für einen höheren Betreuungsbedarf als vier, beziehungsweise sechs Stunden die familiäre Situation offengelegt werden muss.

Stufe zwei greift zum 1. Januar 2001: Der Rechtsanspruch auf eine geförderte Kinderbetreuung richtet sich dann nicht mehr an den Landkreis, sondern an die Gemeinde. Diese bekommt ab nächstem Jahr eine so genannte Kinderkostenpauschale. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht mehr 50 Prozent der Personalkosten in den Kindertagesstätten vom Land übernommen werden, sondern die Gemeinde pro Kind von null bis zwölf - unabhängig davon, ob dieses Kind eine geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt - einen festgelegten Zuschuss bekommt. Wie die Gemeinden dann mit den im Landesschnitt bis zu acht Prozent gekürzten Geldern umgehen, ist vom Land nicht festgelegt: Der Verzicht auf eine institutionelle Bindung der Fördergelder gibt den Kommunen die Freiheit, diese Gelder in Angebote für Kinder und Jugendliche zu stecken, die nicht immer den traditionellen Institutionen wie Krippe, Kindertagesstätte oder Hort entsprechen müssen.

Da kann man Kombinationen aus Hort und Jugend-Club ins Leben rufen, wie dies erfolgreich mit dem "Schülerhaus Blitz" in Ludwigsfelde geschehen ist, oder den Eltern für die Kleinsten Tagesmütter anbieten, was bislang in Potsdam nur in Ausnahmefällen möglich war. Das alles klingt wunderbar, indessen: Die Umstellung von Krippenplätzen auf Tagesmütter, wie sie in Potsdam jetzt umgesetzt werden soll, und die zeitliche Einschränkung der Kinderbetreuung bringt landesweit de facto die Entlassung einer ganzen Reihe von Erzieherinnen mit sich. Da in solchen Situationen immer die jüngeren gehen müssen, wird es zu einer spürbaren Erhöhung des Altersdurchschnitts der Erzieherinnen kommen. Doch das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen: In der vergangenen Woche übergab das Aktionsbündnis "Für unsere Kinder" eine Liste mit 152 000 Unterschriften, die sich in einer Volksinitiative gegen die Einschränkung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz wenden.

Hat die Volksinitiative Erfolg, wäre der nächste Schritt ein Volksbegehren. Dafür sind 80 000 Unterschriften notwendig. Roland Vogt, Landesvorstandssprecher von Bündnis 90/Die Grünen steht hinter dieser Aktion: "Das ist eine Frage der Prioriäten - und wenn eine Landesregierung in der Lage ist, vom Bund Geld für Straßen einzufordern, dann stellt sich schon die Frage, was für ein Land wichtiger ist - Asphalt oder Kinder?"

Simone Leinkauf

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