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Gedenkstein-Schändung: Staatsanwaltschaft prüft Beschwerde

Die Staatsanwaltschaft erwägt Beschwerde wegen der abgelehnten Haftanträge nach der Schändung des Synagogen-Gedenksteins in Frankfurt (Oder).

Frankfurt (Oder) - "Wir prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen", sagte ein Sprecher der Frankfurter Anklagebehörde auf Anfrage. Die Haftrichterin hatte am Freitagabend alle neun Anträge unter anderem wegen mangelnder Fluchtgefahr abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft gehe dagegen davon aus, dass der Vorwurf der Volksverhetzung schwerwiegend sei und eine hohe Strafe zu erwarten sei, sagte der Sprecher. Daher bestehe Fluchtgefahr. Zugleich liefen die Ermittlungen weiter.

Den Beschuldigten wird Volksverhetzung, Landfriedensbruch, Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen nach einer Gedenkstunde zur Pogromnacht von 1938 am Donnerstagabend Blumengebinde zertreten und weggeworfen haben. Eine Person soll "Sieg Heil" gerufen haben. Es handelt sich zum Teil um polizeibekannte Angehörige der rechten Szene. (tso/ddp)

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