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Gerichtsurteil: Alle Angeklagten im JVA-Prozess freigesprochen

Der Prozess gegen 13 Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel wegen Misshandlung eines Gefangenen ist mit Freisprüchen für alle Angeklagten zu Ende gegangen.

Mehr als neun Jahre nach den Vorfällen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel sind alle 13 wegen Misshandlung eines Gefangenen angeklagten Bediensteten am Freitag freigesprochen worden. Die Tatvorwürfe hätten sich nicht bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Anita Meybohm in der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Potsdam. Es gebe erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers. Zugleich seien die Angaben der Belastungszeugen nicht geeignet, die Aussagen der JVA-Bediensteten zu widerlegen oder auch nur anzuzweifeln.

Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte keine hinreichenden Beweise für die Tatvorwürfe gesehen. Die Nebenklage hatte dagegen die Vorwürfe der Körperverletzung im Amt und der Misshandlung eines Schutzbefohlenen bestätigt gesehen und Haftstrafen zwischen einem und zwei Jahren für die Angeklagten gefordert. Sie wird Revision gegen das Urteil einlegen.

Schwere Prellungen und Abschürfungen

Den elf Männern und zwei Frauen war vorgeworfen worden, am 4. und 5. März 1999 in drei Fällen den Strafgefangenen Matthias D. geschlagen und getreten zu haben. Der Mann soll dabei schwere Prellungen sowie Abschürfungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten haben. Die JVA-Bediensteten hatten die Vorwürfe stets bestritten.

Meybohm bezeichnete die Aussagen der JVA-Bediensteten als "in sich schlüssig, glaubhaft und nachvollziehbar". Sie seien durch die Beweisaufnahme im Prozess nicht widerlegt worden. Matthias D. sei dagegen zur angeblichen Tatzeit in einer sehr schlechten psychischen Verfassung gewesen. Der Mann habe selbst eingeräumt, zu dieser Zeit Angstzustände gehabt zu haben.

Mehrfach randaliert

Die Beweisaufnahme ergab nach Angaben von Meybohm, dass D. mehrfach in seiner Zelle randaliert und mit dem Bett die Zellentür zertrümmert habe. Am Morgen des 4. März 1999 sei er erneut ausgerastet und habe einem Aufseher mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dann sei er aus der Zelle gestürmt und dabei gegen ein Geländer gefallen. Die Wärter hätten ihn unter Zwang zu Boden gedrückt und gefesselt. Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass D. dabei von einem Bediensteten geschlagen worden sei. Weder ein Krankenpfleger noch ein Arzt hätten entsprechende Anzeichen dafür entdeckt. Die Aussagen eines angeblichen Augenzeugen für die Tat seien unglaubhaft und widersprüchlich gewesen.

Beim zweiten angeblichen Angriff am Nachmittag des 4. März 1999 waren Meybohm zufolge mehrere Beschuldigte wie der Hauptangeklagte gar nicht mehr im Dienst. D. selbst habe sich kaum an den Fall erinnern können, der einzige Belastungszeuge habe das Geschehen nicht direkt gesehen.

Verletzungen selbst zugefügt?

Meybohm räumte ein, dass der Gefangene wegen seiner Ausbrüche mehrfach unter "Anwendung von Zwang" in andere Zellen verlegt wurde, so auch am Morgen des 5. März 1999. An dem Tag seien von einem Arzt Hämatome im Gesicht festgestellt worden. Doch für einen Übergriff durch die Wärter gebe es keine Anhaltspunkte. Vielmehr spreche vieles dafür, dass sich D. die Verletzungen bei den Rangeleien selbst zugefügt habe. Es habe weder eine "illegale Strafaktion noch ein Rollkommando" gegeben.

Nebenklage-Anwalt Ulrich Drewes zeigte sich enttäuscht vom Urteil. Nach seiner Ansicht wurde der Tatnachweis geführt. Sein Kollege Ulrich Dost sagte: "Die Brandenburger Justiz hat gezeigt, wie man es nicht macht." Sie habe die Ermittlungen ein Jahrzehnt lang verschleppt. Es sei ein Skandal, wie bei den Ermittlungen "geschlampt" worden sei.

Susann Fischer[ddp]

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