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Griebnitzsee: Neue Runde im Uferweg-Poker

Der Bund will seine Flächen am Griebnitzsee zum Verkauf ausschreiben - Kostenpunkt 2,6 Millionen Euro. Das passt der Stadt Potsdam gar nicht ins Konzept.

Babelsberg - Die Nachricht kommt pünktlich zum Jahrestag. Am 18. April 2009 hatten zwölf Anrainer des Griebnitzsees den öffentlichen Uferweg gesperrt – oder, wie sie es sehen, wieder in Besitz genommen. Denn der ehemalige Kolonnenweg der DDR-Grenzer verläuft, knapp drei Kilometer lang, über ihre Privatgrundstücke. Aber nicht nur: Rund 32 000 Quadratmeter Fläche am Ufer gehören noch der Bundesrepublik. Diese wollte die Stadt Potsdam kaufen, um mehr Grundstücke zu besitzen, über die der Uferweg ungehindert führen kann. Kostenpunkt: 2,6 Millionen Euro. Der Preis wurde nach Angaben der Stadt von einem gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) beauftragten Gutachter ermittelt.

Doch gegen dieses Verfahren hat sich jetzt das Bundesfinanzministerium als übergeordnete Behörde der Bima entschieden, wie aus Kreisen der Bundesregierung bestätigt wurde. Nachdem vor zwei Monaten bekannt wurde, dass im Poker um die Ufergrundstücke der Bundestag das letzte Wort haben wird, steht das Prozedere fest: Die Bima wird die 32 000 Quadratmeter Fläche ausschreiben, die Angebote der Bieter werden den Abgeordneten vorgelegt, die Mitglieder im Haushaltsausschuss des Bundestags sind. Ihr Votum für den Zuschlag ist dann bindend.

Dass die Bundespolitiker die maßgebliche Vorentscheidung über den von Potsdam geplanten öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee treffen, den die Stadt notfalls mit Enteignungen durchsetzen will, hat Gründe: Mittlerweile stuft auch der Bund den Konflikt am Seeufer, der bundesweit Schlagzeilen auslöste, als politisch brisant ein. Die Ufergrundstücke seien „Grundstücke mit besonderer Bedeutung“, hatte das Bundesfinanzministerium Ende Februar entschieden. Grund dafür sei „das besondere parlamentarische Interesse“ am Fall Griebnitzsee. Diese Einstufung hat zur Folge, dass der Bund seine Griebnitzsee-Flächen laut Bundeshaushaltsordnung nicht ohne Zustimmung der zuständigen Fachgremien von Bundestag und Bundesrat verkaufen darf.

Als Hintergrund für dieses Vorgehen gilt auch, dass bei der Bima seit vergangenen Herbst ein zweites Angebot für die Uferflächen vorliegt: Eine Gruppe von Seeanrainern, die offenbar den öffentlichen Uferweg verhindern will, bietet drei Millionen Euro. Über Monate berieten Bima und Bundesfinanzministerium über das Vorgehen – vor allem die Bima steht dabei unter Druck. So soll der Bundesrechungshof in einem Vermerk angekündigt haben, den Verkauf der Uferflächen „mit besonderer Sorgfalt“ zu prüfen. Schon zu diesem Zeitpunkt galt eine Ausschreibung der Uferflächen angesichts des höheren Gegengebots als wahrscheinlich.

Der brandenburgische SPD-Bundestagabgeordnete Peter Danckert, Mitglied des Haushaltsausschusses, bedauerte das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums. „Dieser Weg ist rechtlich nicht erforderlich“, sagte Danckert. Die Ausschreibung führe nur zur Verzögerung – denn wenn der Bund an Privatleute verkaufe, könne die Stadt Potsdam ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Damit würde sie sowieso Eigentümerin der Flächen.

Aus Sicht der Stadt Potsdam ist dies allerdings nicht unkompliziert. Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) hatte bereits angekündigt, bei Verkauf an Private das Vorkaufsrecht geltend zu machen. Dies werde jedoch erneut zu „jahrelangem Rechtsstreit“ führen, was sicher kein „schonender Umgang mit öffentlichem Vermögen“ sei. Zudem gelte für Potsdam das öffentliche Haushaltsrecht – damit sei unsicher, wie viel die Stadt für die Grundstücke ausgeben dürfe. Exner sagte außerdem, der öffentliche „Leitfaden“ der Bima gebe ein anderes Verfahren vor – danach müsse nicht ausgeschrieben werden. Die Potsdamer SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein sagte, der Bundestags-Haushaltsausschuss müsse „im Interesse der Öffentlichkeit“ entscheiden. Alles andere sei „unverantwortlich“.

Um den Uferweg am Griebnitzsee wird seit Jahren gestritten. Vor einem Jahr sperrten die zwölf Anrainer den Weg, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) den Bebauungsplan der Stadt für das Ufer kassiert hatte. Das OVG hatte Potsdam unter anderem vorgeworfen, „zu geringwertig gewichtet“ zu haben, dass Weg und Park über Privateigentum führen sollten. Außerdem habe die Stadt schwere Verfahrensfehler gemacht. Derzeit arbeitet die Stadt „fieberhaft“, so Exner, an einem neuen Bebauungsplan. Dieser sieht vor, für den 2,8 Kilometer langen Weg 6300 Quadratmeter privater Flächen in Anspruch zu nehmen. Ursprünglich waren es 16 500 Quadratmeter Privatland, das die Stadt verplante. Der neue Bebauungsplan soll nach der Sommerpause vorliegen – die Stadt rechnet damit, dass er erneut gerichtlich angefochten wird.

Die Sperr-Anrainer kümmere der neue Bebauungsplan wenig, sagte ihr Rechtsanwalt Christoph Partsch. „Wir warten auf gar nichts, wir genießen die Gärten.“

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