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Brandenburg: Großflughafen: Anhörung zu Schönefeld geht vorerst weiter

Die Anhörungen zum geplanten Großflughafen Berlin-Schönefeld sollen ungeachtet der heiklen rechtlichen Situation zunächst fortgesetzt werden. Wie der Sprecher der Anhörungsbehörde, Rainer Laflör, gestern sagte, wolle man zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Frankfurter Oberverwaltungsgerichtes abwarten und erst anschließend über Konsequenzen entscheiden.

Die Anhörungen zum geplanten Großflughafen Berlin-Schönefeld sollen ungeachtet der heiklen rechtlichen Situation zunächst fortgesetzt werden. Wie der Sprecher der Anhörungsbehörde, Rainer Laflör, gestern sagte, wolle man zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Frankfurter Oberverwaltungsgerichtes abwarten und erst anschließend über Konsequenzen entscheiden. Die Richter hatten Teile der Planungsgrundlage für den Flughafenausbau für nichtig erklärt, weil die Belange umliegender Gemeinden nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Angesichts dieses Urteils verlangten die im Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) vertretenen Flughafengegner den sofortigen Abbruch oder zumindest eine vorläufige Unterbrechung der Erörterungen. BVBB-Anwalt Lutz Eiding sagte, wenn jetzt unbeirrt weiter verhandelt werde, liege der Verdacht nahe, die Anhörungsbehörde wolle möglichst rasch vollendete Tatsachen schaffen, um nicht später wieder neu beginnen zu müssen. Die Anhörungsbehörde weist den Verdacht, unter politischem Druck zu stehen, weit von sich. Auch jenseits des Frankfurter Urteils unternahm der BVBB Anstrengungen, juristisch gegen die Anhörung vorzugehen. Seit Juni wird versucht, die in Berlin stattfindende Anhörung gerichtlich verbieten zu lassen. Begründung: Eine Brandenburger Behörde dürfe nicht auf Berliner Territorium agieren. Deshalb hatte der BVBB den Versammlungsleiter wegen Amtsanmaßung angezeigt. Der hat inzwischen die Rechtmäßigkeit mit der Zustimmung des Berliner Senats vom 5. Dezember 2000 begründet. Das Sitzungsprotokoll könne er jedoch nicht zeigen, weil es sich nicht in seiner Behörde, sondern beim Verkehrsministerium befinde.

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