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Brandenburg: Gubener Messerstecher: Täter in Haft - Staatsanwaltschaft rechnet mit Anklage

Nach der fremdenfeindlichen Attacke von Guben müssen alle vier Tatverdächtigen mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. "Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sieht alles nach einer Anklageerhebung aus", sagte die Sprecherin der Cottbuser Staatsanwaltschaft, Petra Hertwig, am Donnerstag.

Nach der fremdenfeindlichen Attacke von Guben müssen alle vier Tatverdächtigen mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. "Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sieht alles nach einer Anklageerhebung aus", sagte die Sprecherin der Cottbuser Staatsanwaltschaft, Petra Hertwig, am Donnerstag. Die vier Jugendlichen sollen an einem Messerangriff auf einen 20-jährigen in der Mongolei geborenen Deutschen in der Nacht zum 26. Dezember beteiligt gewesen sein. Der 18-jährige mutmaßliche Messerstecher und ein 19-Jähriger, der im Prozess um die tödliche Hetzjagd Gubener Rechtsextremisten gegen den Algerier Omar Ben Noui verwarnt worden war, sind in Untersuchungshaft. Der 18-Jährige hatte den Angriff gestanden. Über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung der beiden anderen Verdächtigen hat das Amtsgericht Guben noch keine Entscheidung getroffen.

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