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Brandenburg: Gutachten entlastet Gefängniswärter

Ministerin Richstein hat die Suspendierung von drei Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt Brandenburg (Havel) aufgehoben. Die Vorwürfe, sie hätten Gefangene misshandelt, bestätigten sich bislang nicht

Potsdam / Brandenburg (Havel) - Die Schlagzeilen lösten Empörung aus und brachten die Justizvollzugsanstalt Brandenburg (Havel) bundesweit in Verruf: Von „Folterknast“, „maskierten Schlägergangs“, „Prügelorgien“ und „unterlassener Hilfeleistung“ war im Mai die Rede. Politiker forderten damals sogar den Rücktritt von Justizministerin Barbara Richstein (CDU).

Jetzt sind die Vorwürfe zum Teil entkräftet worden, auch wenn Barbara Richstein noch keine Entwarnung gibt. Sie habe drei der fünf damals wegen des Verdachts unterlassener Hilfeleistung ausgesprochenen Suspendierungen aufgehoben, sagt die Ministerin. Sie betreffen jene drei Bediensteten, die in der Nacht zum 14. Januar 2004 den tobenden herzkranken Häftling Friedrich F. nach seinen eigenen Angaben mit Gummiknüppeln zusammengeschlagen und ihm trotz eines angeblichen Herzinfarkts ärztliche Hilfe verweigert haben sollen. Diese Vorwürfe würden „nach den internen Ermittlungen“ nicht mehr erhoben, stellt Richstein fest.

Dabei kann sich das Ministerium auf die „fachaufsichtliche Stellungnahme“ des externen Mediziners Wilfrid Seifart stützen, auch wenn diese in Juristenkreisen eher als „Gefälligkeitsgutachten“ gilt. Der Bernauer Chirurg kommt in seiner dem Tagesspiegel vorliegenden siebenseitigen Bewertung der Vorgänge in jener Nacht zu dem Schluss, dass der Sanitäter alles Nötige veranlasst habe und keinen Arzt hätte hinzuziehen müssen. Richstein: „Die drei Bediensteten mussten sich auf seine Einschätzung verlassen.“

Laut Seifart ergeben sich aus der Gesundheitsakte auch keine Anhaltspunkte dafür, „dass der Gefangene Verletzungen durch den Einsatz der Bediensteten am 14. Januar 2004 davongetragen hat“. Hätte er – wie behauptet – schwere Schläge auf die Nieren erlitten, so der Mediziner, „müssten entsprechende Prellmarken, bei Gummiknüppelanwendung streifenförmig blutunterlaufene Hautstellen oder oberflächliche Blutergüsse nachzuweisen sein“. Sie seien aber bei ärztlichen Untersuchungen am Morgen des 14. Januar und auch später nicht festgestellt worden. Auch soll der Häftling einen leichten Herzinfarkt nicht – wie behauptet – in der Nacht, sondern erst am Morgen erlitten haben.

Dennoch hat das Ministerium bisher die Suspendierungen des Anstaltsarztes und des Sanitäters, der in der Nacht Dienst hatte, nicht aufgehoben. Richstein sagte dazu, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Offenbar will man noch ein Gutachten abwarten, das die Staatsanwaltschaft zum Vorwurf unterlassener Hilfeleistung in Auftrag gegeben hat. Die Justizministerin wies weiter darauf hin, dass sowohl die internen Disziplinarverfahren wie auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen insgesamt acht Bedienstete (darunter auch die drei, deren Suspendierung aufgehoben wurde) wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung nicht abgeschlossen seien.

Außerdem ist nach Angaben der Ministerin die Überprüfung der im RBB-Magazin „Klartext“ von anderen Häftlingen erhobenen Misshandlungs-Vorwürfe nicht abgeschlossen. Richstein hatte damals sämtliche eingestellten Verfahren wegen angeblicher Misshandlung der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung übergeben. „Insofern ist das Thema nicht erledigt“, sagte Richstein gestern.

Michael Mara

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