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Brandenburg: Gutachter hält Wurm für schuldfähig Sachverständiger sieht keine Anzeichen, dass Bus-Entführer jetzt Einsicht zeigt

Ein „Bandit“ sei er früher vielleicht gewesen, sagte Dieter Wurm gestern vor dem Berliner Landgericht. Ab 1993 aber habe er eine „Wende“ vollzogen.

Ein „Bandit“ sei er früher vielleicht gewesen, sagte Dieter Wurm gestern vor dem Berliner Landgericht. Ab 1993 aber habe er eine „Wende“ vollzogen. Der Bankräuber und Bus-Entführer, der bereits 17 Jahre im Gefängnis verbracht hat, will noch einmal das abwenden, was ihm bereits bei seiner letzten Verurteilung im Falle eines Rückfalls angedroht worden war – Sicherungsverwahrung. Das bedeutet: Auch nach Verbüßung einer verhängten Strafe, sie wird voraussichtlich zwischen fünf und 15 Jahren liegen, käme Wurm nicht frei.

Auf eine Milderung der Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit jedenfalls kann der Bus-Entführer nicht hoffen. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass Wurm voll schuldfähig ist. Der 48-Jährige, der nach einem Banküberfall einen Linienbus kaperte, sei nicht psychisch krank, nicht alkohol- oder drogenabhängig. Dass Wurm, der nach seiner letzten Haftentlassung im Januar 2001 auch bei der Justiz als ein Musterbeispiel für Resozialisierung galt, rückfällig wurde, sei ein „bestürzendes Ergebnis“.

Bei den Prognosen über den fünffach vorbestraften Angeklagten blieb der Gutachter vorsichtig. Wurm könnte durchaus in der Lage sein, „die Kurve zu kriegen“. Derzeit aber lasse sich das „nicht positiv behaupten“. Zur Frage der von der Staatsanwaltschaft angestrebten Sicherungsverwahrung wollte sich der Gutachter nicht direkt äußern. Es seien bei Wurm Neigungen zu Straftaten vorhanden, „aber der Hang zu Straftaten ist kein psychiatrischer Sachverhalt“. Wurm war mit dem Experten nicht einverstanden. Doch den Antrag seiner Anwälte auf ein weiteres Gutachten lehnte das Gericht ab.

Wurm, der aus Westfalen stammt und in der kriminellen Szene „Skorpion“ genannt wird, war auf Bewährung frei, als er am 11. April letzten Jahres mit einem bislang unbekannten Komplizen die Commerzbank in der Steglitzer Schlossstraße überfiel. Auf der Flucht kaperte er einen Doppeldecker der Linie 185. Mit einer Pistole bedrohte er mehrere Geiseln – darunter eine Polizistin. Nach einer mehrstündigen Fahrt durch die Stadt wurde er schließlich am Sachsendamm gestoppt. Zu Beginn des Prozesses vor fünf Wochen behauptete Wurm: „Ich wollte nur fliehen.“ Er gab der Polizei eine Mitschuld an der Geiselnahme. Sie hätte die Situation eskalieren lassen.

Der Gutachter hat den Angeklagten im Prozess beobachtet. Eine seiner Schlussfolgerungen: „Herr Wurm hat im Verfahren leider bislang nicht deutlich gemacht, dass er Lehren aus der Sache gezogen hat – er will, dass die Polizei Lehren zieht.“ Der Prozess wird am 30. Juni fortgesetzt.

Kerstin Gehrke

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