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Brandenburg: Hartz IV: Jede dritte Klage erfolgreich Präsident des Sozialgerichts Berlin-Brandenburg erwartet noch viele Verfahren um Arbeitslosengeld

Potsdam - Arbeitslose erhalten immer noch in großem Umfang fehlerhafte Bewilligungsbescheide für das Arbeitslosengeld II. Bislang hatte in Brandenburg und Berlin jede dritte Klage gegen ALG-II-Bescheide vor den Sozialgerichten Erfolg, so dass Bescheide aufgehoben oder korrigiert werden mussten.

Potsdam - Arbeitslose erhalten immer noch in großem Umfang fehlerhafte Bewilligungsbescheide für das Arbeitslosengeld II. Bislang hatte in Brandenburg und Berlin jede dritte Klage gegen ALG-II-Bescheide vor den Sozialgerichten Erfolg, so dass Bescheide aufgehoben oder korrigiert werden mussten. Das bestätigte Jürgen Blaesing, der Präsident des im vorigen Jahr fusionierten Landessozialgerichtes von Berlin und Brandenburg am Freitag in Potsdam. Die im vorigen Jahr unter Zeitdruck gestartete Arbeitsmarktreform sei aus rechtlicher Sicht „handwerklich nicht sauber“ gestaltet worden und teilweise „zu Recht umstritten“, kritisierte Blaesing. Auch die Frage, ob Hartz IV mit dem Grundgesetz vereinbar sei, ist nach Ansicht des Präsidenten des Landessozialgerichtes nicht geklärt.

Nach seinen Angaben haben die Berliner Sozialgerichte allein im Jahr 2005 rund 1000 Fälle entschieden, bei denen Betroffene gegen ALG-II-Bewilligungsbescheide vorgingen. „200 Klagen davon endeten mit vollem Erfolg, weitere 100 mit einem Teilerfolg.“ Das heißt, Bescheide mussten nachgebessert werden, weil sie fehlerhaft waren. An den Sozialgerichten in Brandenburg liegt die Erfolgsquote auch etwa bei einem Drittel, sagte Blaesing. Eine Ausnahme ist die Landeshauptstadt Potsdam: Das dortige Sozialgericht habe bei ALG-II-Streitfällen sogar in jedem zweiten Fall zugunsten der Betroffenen und gegen die Jobcenter und Arbeitsagenturen entschieden.

Bislang liegen die ALG-II–Klagen zwar zumeist noch bei den Sozialgerichten, die in erster Instanz entscheiden. Beim Landessozialgericht, der Berufungsinstanz, gingen im zweiten Halbjahr 2005 355 ALG-Fälle ein, wobei es in der Hälfte davon erst um den vorläufigen Rechtsschutz („einstweilige Verfügung“) ging, noch nicht um das Hauptverfahren. „Da kommt noch eine Welle von Verfahren auf uns zu“, sagte Präsident Blaesing. Auch vor diesem Hintergrund wies er auf personelle Engpässe am Gericht hin und forderte mehr Richterstellen. Die 47 Landessozialrichter seien „überlastet“. An dem Obergericht, das am 1. Juli 2005 aus den beiden Landessozialgerichten von Berlin und Brandenburg gebildet worden ist, gehen jährlich etwa 5400 Verfahren ein. Jeder Richter müsse deutlich mehr als das bereits höher angesetzte Pensum von 66 Eingängen pro Jahr bearbeiten.

Ein halbes Jahr nach der Fusion beider Landessozialgerichte zog Blaesing eine „ganz erfolgreiche“ Bilanz. Berliner Kollegen – zwei Drittel der Richter – höben etwa die deutlich bessere technische Ausstattung des Gerichtes hervor. „Jeder hat jetzt einen Computer“, so Konrad Krächer, Richter und Vize-Sprecher der Behörde. Trotzdem weist der Gerichtspräsident auf ein Problem hin: Das Brandenburger Justizministerium wolle die Gerichte des Landes mit einer anderen Software ausstatten als Berlin. Für die Sozialgerichtsbarkeit, die schon vor der Fusion in beiden Ländern die gleiche Software verwendete, wäre dies ein Rückschritt.

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